Gericht: Unbekannter will die Geldstrafe zahlen
Ein Mann aus Burscheid möchte 375Euro an Mutter von elf Kindern senden.
Neuss/Burscheid. Er möchte seinen Namen nicht nennen. Und auch nicht auf einem Foto abgebildet sein. Um so glaubwürdiger erscheint der Wunsch von Thorsten D. (Name geändert) aus Burscheid, einer Neusser Mutter von elf Kindern zu helfen, die in der vergangenen Woche zu einer Geldstrafe von 375Euro verurteilt worden war. D. kann dieses Urteil nicht begreifen. "Wie kann der Richter nur so unsensibel sein, und nicht erkennen, dass so ein Urteil für eine Mutter von elf Kindern einen unerträglichen Härtefall darstellt?", schimpft er. Sein Wunsch: Er möchte der Familie die Summe schenken, damit die Strafe beglichen werden kann. "Und die Mutter stattdessen Geld hat für Weihnachtsgeschenke etwa."
Ursprünglich drohte der 41-jährigen Mutter sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Sie soll ihren 17-jährigen Sohn im vergangenen Jahr zu einer Falschaussage angestiftet haben. Mit dem ersten Urteil brach für sie eine Welt zusammen. Doch sie ging dagegen vor, stellte ein Gnadengesuch, das schließlich in ein Berufungsverfahren mündete. Dieses wiederum endete mit der Verhängung der Geldstrafe. "Immer noch ein viel zu hartes Urteil", befindet Thorsten D., der in Burscheid einen kleinen Holzfällerbetrieb leitet. Als er von der Geldstrafe gegen die 41-jährige Mutter gehört habe, sei sein erster Gedanke gewesen: Der hilfst du! In einer ersten Reaktion kann die 41-Jährige ihr Glück kaum fassen. "Dass es noch so etwas gibt. Ich bin den Tränen nahe und muss den Gedanken erstmal erfassen", erklärt sie am Telefon.
Am Neusser Amtsgericht hat man allerdings gegen den Wunsch von D. Bedenken. "Es ist nicht möglich, dass Herr D. hier erscheint und die Strafe für eine andere Person begleicht", gibt Gerichtssprecher Kay-Uwe Krüger zu bedenken. Es könne ja auch kein Stellvertreter in eine Haftstrafe geschickt werden. Denn eine wegen eines Rechtsbruchs verhängte Strafe müsse nunmal eine Strafe bleiben. "Wenn die Summe allerdings der Frau geschenkt wird und sie dann ihre Strafe selbst begleicht, können wir da rechtlich nichts machen", räumt er ein. Moralisch anfechtbar sei dies jedoch allemal.
D. jedoch will sich von diesen Bedenken nicht abbringen lassen. Er will der Familie einen Scheck zukommen lassen, mit dem diese in der Lage sein soll, die Geldstrafe zu bezahlen. "Auf jeden Fall vor Weihnachten", kündigt er an.