Gericht verurteilt Grapscher nach Nötigung von zwei Mädchen

Neuss. Wegen Nötigung und Beleidigung auf sexueller Basis muss ein Flüchtling aus dem Irak für ein halbes Jahr in Haft. Der 18-Jährige hatte Anfang Januar auf dem Gelände einer Tankstelle und an einer benachbarten Bushaltestelle in Reuschenberg nachts zwei Mädchen begrapscht und sie zu sexuellen Handlungen aufgefordert.

Vor dem Neusser Amtsgericht gab der Asylbewerber gestern an, sich an nichts erinnern zu können. Er hatte zur Tatzeit in der Flüchtlingsunterkunft an der Aurinstraße in Selikum gewohnt. Bei den Mädchen hat er sich inzwischen entschuldigt.

Er habe am Tatabend eine ganze Flasche Whisky getrunken, gab der 18-Jährige mit Hilfe eines Dolmetschers zu Protokoll. Das nahm ihm vor Gericht allerdings niemand ab. Der Angeklagte war nämlich kurz nach seinen Übergriffen festgenommen worden und hatte da nur geringe Mengen Alkohol im Blut.

Übereinstimmend schilderten die beiden 16 und 18 Jahre alten Opfer, was ihnen in der Tatnacht passiert war. „Wir waren auf einer Geburtstagsfeier und wollten an der Tankstelle noch etwas einkaufen“, so die Mädchen. „Da ist der Angeklagte hinter uns her.“ Beharrlich habe er ihnen nachgestellt, sei aber zunächst noch auf Abstand geblieben. Später habe er die Mädchen dann gegen ihren Willen immer wieder angefasst, an den Armen und am Po — auch küssen wollte er die Ältere der beiden.

„Dann hat er sich in unserem Beisein selbst befriedigt, wir hatten Angst. Er hat auch per Zeichensprache angedeutet, dass er mit uns Sex haben wollte“, erklärte die 16-Jährige. Letztlich habe man die Polizei gerufen.

„Sie haben wohl gedacht, Deutschland ist ein sexueller Selbstbedienungsladen“, meinte Richter Heiner Cöllen in seiner Urteilsbegründung. Er verhängte ein halbes Jahr Jugendgefängnis gegen den Flüchtling, der aus wirtschaftlichen Gründen den Weg nach Deutschland suchte und mit Hilfe von Schlepperbanden ins Land kam. Gegen das Urteil kann noch eine Berufung eingelegt werden. mape