Hochschule Neuss bekommt kein Geld mehr vom Land
Auch die staatliche Anerkennung der Hochschule wird nicht verlängert.
Neuss. Die bedrohliche Lage bei der Hochschule Neuss spitzt sich zu. Das NRW-Wissenschaftsministerium hat eine Verlängerung der staatlichen Anerkennung der Hochschule in der vergangenen Woche abgelehnt. Die Aufsichtsbehörde verweist auf das laufende Insolvenzeröffnungsverfahren, „dessen Ausgang noch völlig offen ist“. In einem Schreiben aus dem Ministerium an Hochschul-Präsident Otto Jockel lehnt die Hochschule eine Verlängerung der Zulassung um zunächst sechs Monate ab. Dies hatte Jockel offenbar erbeten, um weiter neue Studenten aufnehmen zu können. Das Ministerium verweigerte dies aber: Eine auch nur befristete Verlängerung käme nur dann in Betracht, wenn die Trägergesellschaft vorher die Voraussetzungen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer nachgewiesen hätte.
Mindestens genauso unangenehm ist der Inhalt eines zweiten Schreibens aus dem Ministerium. Darin streicht die Aufsichtsbehörde der Hochschule Neuss bereits bewilligte Mittel aus dem Hochschulpakt. Eine zweite Rate in Höhe von 12 500 Euro werde nicht ausgezahlt, der Zuwendungsbescheid vom März 2014 widerrufen. Die Begründung des Ministeriums ist deutlich: „Hochschulpaktmittel sind zweckgebundene Gelder zur Abfederung des doppelten Abiturjahrganges und dienen nicht der Konsolidierung prekärer Hochschulhaushalte“, heißt es darin. „Zuwendungen dürfen nur an solche Empfänger bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint.“ Deshalb werde auch künftig kein weiterer Zuwendungsbescheid erfolgen. Mit anderen Worten: Das Land NRW dreht der Hochschule Neuss vorerst den Geldhahn zu.
Dabei ist die Finanzlage bereits prekär. Anfang der vergangenen Woche hatte die Garantin ihre Zusage zurückgenommen, die geforderten knapp 660 000 Euro an die Hochschule zu zahlen. Diese Verluste hatten sich laut Berechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Michael Bremen in den vergangenen Jahren angehäuft. Laut Garantievertrag wäre die Garantin zur Zahlung verpflichtet, lehnte dies jedoch mit Verweis auf Entwicklungen ab, „die ein Insolvenzverfahren möglicherweise überflüssig machen“. Welche Entwicklungen gemeint sind, ist weiter offen. Der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Bremen forderte deshalb nun den fälligen Betrag von der Sparkasse Neuss an. Das Institut hatte im November 2010 eine Bürgschaft für Ansprüche der Hochschule an die Garantin abgegeben bis zu einer Grenze von 850 000 Euro.
An der Hochschule Neuss für internationale Wirtschaft lernen derzeit knapp 300 Studierende. Für sie gilt die staatliche Anerkennung auch weiter, so dass sie ihren Abschluss machen können. Bezahlt wird dies mit den Mitteln aus dem Garantievertrag, wie ihn jede Hochschule für eine staatliche Anerkennung vorweisen muss. Wie das Insolvenzeröffnungsverfahren nun weiter geht, ist offen. Beim Landgericht Düsseldorf liegt die Beschwerde des Vize-Präsidenten und zweiten Geschäftsführers Fadi Mohsen, die das Amtsgericht abgewiesen hatte. Möglicherweise findet sich auch ein Investor.