„Ladenöffnung ist hier anders geregelt“

Bundesverfassungsgericht: Reaktionen zum Urteil zur Sonntagsöffnung.

Neuss. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stößt in Neuss auf Zustimmung. Darin ging es um eine Einschränkung der verkaufsoffenen Sonntage im Land Berlin. Cornel Hüsch, Vorsitzender des Katholikenrates im Rhein-Kreis, sagt: "Wir begrüßen das Urteil und verstehen es so, dass die verkaufsoffenen Sonntage in Neuss nicht ausgeweitet werden sollten." Der Sonntag solle Tag der Familie, der Ruhe und der Besinnung sein. Wenige Ausnahmen der Ladenöffnung an Sonntagen würden ausreichen.

Auch die Grünen befürworten das Urteil, Fraktionsvorsitzender Michael Klinkicht: "Im Sinne der Arbeitnehmer ist es richtig, dass der Sonntag frei bleibt. " Donnerstag müssen sich die Stadtverordneten im Hauptausschuss mit diesem Thema beschäftigen. Sowohl der City-Treff als auch das ECE-Center haben für das Jahr 2010 vier verkaufsoffene Sonntage beantragt, so die Grünen. Klinkicht meint: "Eine Ausweitung der Öffnungszeiten auf sonntags ist nicht notwendig. Die großen Ketten können das vielleicht verkraften, aber kleine Betriebe haben kaum eine Chance."

Auswirkungen auf die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage wird das Urteil vermutlich nicht haben. "Die Bedingungen hier sind anders als in Berlin", erklärt Peter Rebig, Geschäftsführer von Neuss Marketing. "Wir haben nur vier verkaufsoffene Sonntage, die an den Terminen der Stadtfeste ausgerichtet sind." Sie seien über das ganze Jahr verteilt und nicht auf die Adventszeit konzentriert.