Angriff auf Ex-Partnerin Neusser muss nach Hammer-Attacke ins Gefängnis

Neuss/Düsseldorf · Zu einer Aussprache zwecks Versöhnung bat ein Makler seine Ex-Partnerin in sein Haus in Neuss. Doch dann drosch er plötzlich mit einem Hammer auf sie ein. Jetzt muss der Mann ins Gefängnis.

Zum Prozessauftakt gestand der 64-jährige Angeklagte den Angriff auf seine ehemalige Partnerin.

Foto: Carla König

(dpa/jasi) Für eine Holzhammerattacke auf seine Ex-Partnerin in Neuss ist ein Immobilienmakler zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht sprach den Mann am Donnerstag wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig. Angeklagt war er wegen versuchten Mordes. Doch nach Überzeugung der Richter war dem 64-Jährigen kein Tötungsvorsatz nachzuweisen.

Für eine Bewährungsstrafe, die der Verteidiger gefordert hatte, sei die Tat wiederum zu planmäßig gewesen. Der 64-Jährige hatte seine Ex-Partnerin nach der Trennung in sein Haus gebeten. Dabei, so der Richter, habe er von Anfang an geplant, die 59-Jährige aus Eifersucht mit dem Hammer zu attackieren. Mehrfach hatte er der arglosen Frau von hinten mit dem bereitgelegten Holzhammer auf den Kopf geschlagen. Sie konnte sich verletzt auf die Straße zu Nachbarn retten. Zum Auftakt hatte sich der Angeklagte zunächst nur flüsternd und mit rauer Stimme geäußert. Das spätere Opfer und er hätten sieben Jahre lang eine glückliche Beziehung geführt, mehrere Jahre in jenem Haus zusammengelebt, in dem es später zu der Tat kam. Die einzigen „Wermutstropfen“ seien seine Depressionen und Panikattacken gewesen, an denen er bereits seit Jahrzehnten leide. Mehrfach sei er deswegen in Behandlung und in Kliniken gewesen, 2022 habe es dann eine neue, schlimme Episode gegeben, auf die im November 2022 ein Suizidversuch folgte. Daraufhin sei er mit Unterbrechungen mehrfach in der geschlossenen Klinik gewesen. Zehn Tage vor der Tat habe er die Klinik erst verlassen. Seine Medikamente gegen Depressionen habe er noch an diesem Tag abgesetzt, sagt er. Zugleich habe er regelmäßig viel Alkohol getrunken, am Tag der Tat sei es eine ganze Flasche Wein gewesen. Seine Krankheit habe die Beziehung belastet, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das bestätigte auch das Opfer im Zeugenstand. Die Frau betonte, dass sie sich im August 2023 zunächst eine dreimonatige Kontaktpause gewünscht habe. Für sie sei es zunächst nur eine Trennung auf Zeit gewesen, das habe sie dem Angeklagten auch klar gemacht. Nach einigen Wochen Kontaktpause habe der Angeklagte sie dann für ein Gespräch in das Haus gebeten. Eine Tüte mit einem Hammer habe er Stunden vor dem Treffen aus dem Keller hochgeholt und auf die Treppe gelegt. Er habe die Trennung „nicht akzeptieren wollen“, sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa/jasi)