Regenwasser-Grundgebühr: Hausbesitzern drohen Mehrkosten

Grevenbroich. Der Regen prasselt auf das Hausdach, sammelt sich in der Dachrinne und verschwindet gurgelnd durch das Ablaufrohr Richtung Kanal — typisch Herbst. Für das Regenwasser, das von Grundstücken in die Entwässerungssysteme gelangt, werden Gebühren fällig.

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Und die ändern sich zum 1. Januar. Grevenbroich soll eine Grundgebühr für Niederschlagswasser bekommen.

In der Vorlage der Verwaltung, über die der Betriebsausschuss Abwasseranlagen in seiner heutigen Sitzung berät, heißt es, die Grundgebühr werde „von der Fachwelt empfohlen“. Damit sollen die Kosten der Vorhaltung und Dimensionierung des Kanalnetzes verursachergerechter verteilt werden. Künftig würde für jeden Quadratmeter befestigter und bebauter beziehungsweise überbauter Grundstücksfläche eine Grundgebühr von 26 Cent erhoben. Hinzu kommt eine Leistungsgebühr, die bei 1,17 Euro pro Quadratmeter befestigter/bebauter Fläche liegt.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Veränderung: Für ein Grundstück mit 200 Quadratmetern befestigter Fläche, davon 30 Quadratmeter Öko-Pflaster, mussten bisher 281,88 Euro gezahlt werden, davon 266,22 Euro für die 170 Quadratmeter befestigte Fläche und 15,66 Euro für die 30 Quadratmeter Öko-Pflaster. Mit der neuen Regelung würden für die gleiche Fläche 268,45 Euro fällig. Davon entfallen 52 Euro auf die Grundgebühr für die 200 Quadratmeter bebaute Fläche, 198,90 Euro für die 170 Quadratmeter Fläche, die mit dem Faktor 100 Prozent gezählt wird, sowie 17,55 Euro für das Öko-Pflaster, das mit dem Faktor 50 Prozent gezählt wird. In diesem Fall spart der Hausbesitzer also 13,43 Euro. Profitieren würden auch Gewerbebetriebe mit großen versiegelten Flächen, die statt 1,74 Euro pro Quadratmeter künftig die Summe aus Grund- und Leistungsgebühr bezahlen, also 1,43 Euro pro Quadratmeter.

Andere Hausbesitzer müssen aber mehr zahlen. Zum einen wurde eine größere Zahl an Quadratmetern befestigter Fläche registriert. Die letzte große Erhebung wurde laut Sylvia Wogirz vom Fachdienst Steuern, Gebühren und Beiträge allerdings auch vor 25 Jahren durchgeführt. Zum anderen kommen neue Gebührenzahler hinzu. Denn wer etwa dank einer Zisterne, die alles Wasser aufnehmen kann, bisher keine Gebühr zahlen musste, zahlt künftig zumindest die Grundgebühr für alle bebauten Flächen. Im Januar werden die Bescheide verschickt, über die sich nicht jeder freuen wird.