Tochter zum Diebstahl angestiftet

Neuss. Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine 45-jährige Neusserin zu 3750 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Frau muss zahlen, weil sie ihre Tochter zum Diebstahl verleitet und die Beute in Düsseldorf zu Geld gemacht hat.

Opfer war ausgerechnet eine gute Bekannte und frühere Nachbarin.

Alle Taten hatten sich im Herbst 2014 ereignet. Die Tochter der Angeklagten hatte zur damaligen Zeit für das spätere Opfer als Babysitterin gearbeitet. Bei dieser Gelegenheit „bediente“ sie sich in Abwesenheit der Zeugin an ihrer Schmuckschatulle. „Ich habe den beiden vertraut“, so das 42-jährige Opfer. Die Frau musste jetzt als einzige Zeugin im Prozess in Düsseldorf aussagen.

Ihre Enttäuschung war deutlich zu spüren. Eine Entschuldigung mochte sie kaum akzeptieren, für den von Mutter und Tochter eingefädelten Diebstahl hatte sie keinerlei Verständnis. Diverse Ringe, Ketten und weiteren Schmuck hatte die Tochter mitgehen lassen und ihrer Mutter übergeben.

Mutter, Angeklagte

„Die Sachen habe ich dann nach Düsseldorf ins Pfandhaus gebracht“, so die 45-Jährige, „wir haben dringend Geld gebraucht. Mein Mann war arbeitslos geworden, wir hatten Mietschulden.“ Später habe sie dann den Schmuck im Pfandhaus wieder auslösen wollen.

Doch dazu kam es nicht — die Sache flog auf, das Opfer erstattete Anzeige gegen Mutter und Tochter. „Es tut mir ehrlich wahnsinnig leid“, erklärte die Angeklagte im Prozess unter Tränen, „ich würde so etwas nie wieder machen.“

Ihre Reue wurde von Gericht und Staatsanwaltschaft zwar durchaus gewürdigt, zu einem milden Urteil führte sie allerdings nicht. Zu oft musste sich die Neusserin nämlich in der Vergangenheit schon vor Gericht verantworten. So hatte das Neusser Amtsgericht die Frau schon diverse Mal wegen kleinerer Betrügereien verurteilt. „Deshalb fällt die Geldstrafe mit insgesamt 3750 Euro auch deutlich aus“, so der zuständige Richter. Den Betrag wird die Angeklagte abstottern müssen. Zwar hat sie inzwischen wieder eine Arbeitsstelle, diese bringt ihr allerdings pro Monat nicht mehr als 1250 Euro ein.

Ihren Schmuck hat die bestohlene Frau übrigens bis dato noch nicht wieder erlangt. „Das Pfandhaus verlangt 800 Euro fürs Auslösen“, so die Neusserin. „Das kann ich mir momentan nicht leisten“, erklärte sie. mape