Stadt lässt private Lichterketten abhängen
Zum ersten Mal gibt es Zwist um die Weihnachtsbeleuchtung in Hoisten und Reuschenberg.
Hoisten/Reuschenberg. Der Stadtverordnete Karl-Heinz Baum (CDU) ist sauer. „Das, was Stadtwerke und Tiefbauamt da veranstaltet haben, kommt einem Schildbürgerstreich nahe“, schimpft er. Stein des Anstoßes ist der Ärger über die Weihnachtsbeleuchtung in Hoisten und Reuschenberg. „Seit vielen Jahren leuchtet eine ehrenamtlich tätige Gruppe Hoistener Bürger zur Weihnachtszeit einen Riesen-Tannenbaum an der Hochstadenstraße und die Kreuzstraße im Ortskern weihnachtlich aus“, erklärt Baum. Nur: In diesem Jahr fehlte der Clark-Griswold-Effekt. So schön anknipsen wie die Hauptfigur des Weihnachtsfilm-Klassikers „Schöne Bescherung“ konnten die Bürger die Weihnachtsbeleuchtung nicht. „Auf massiven Druck der Stadtwerke unter Beteiligung des städtischen Tiefbauamtes musste die Beleuchtung wieder abgebaut werden.“
Der Grund: Die Lichterketten wurden von den Ehrenamtlern an den Straßenmasten entlang der Kreuzstraße befestigt. „Wie in den Vorjahren auch“, sagt Baum. „Die Stromversorgung sollte über private Anschlüsse erfolgen.“ Dem wurde jedoch ein Riegel vorgeschoben. „Hoisten ist dabei kein Einzelfall“, moniert Baum. An der Finkenstraße in Reuschenberg seien die Halterungen für die Weihnachtssterne gar ohne Benachrichtigung der Anwohner abgebaut worden. „Obwohl diese dort bereits seit 2003 in Privatinitiative aufgehängt werden“, betont Baum. Er hat kein Verständnis für das Vorgehen, zumal das Engagement der Bürger begrüßenswert und jahrelang toleriert worden sei.
Bei der Stadt hält man dagegen und wehrt sich gegen den Vorwurf eines „Schildbürgerstreichs“. Der Abbau der Anlage durch die Beleuchtungsabteilung des Tiefbaumanagements wird bestätigt. „Der elektrische Anschluss aus Fremdnetzen wird aus Sicherheitsgründen nicht gestattet“, erklärt Peter Fischer vom Presseamt der Stadt. Es bestehe die Gefahr der Einbringung von Fremdspannungen in das Beleuchtungsnetz bei Defekten an der Weihnachtsbeleuchtung — zum Beispiel durch beschädigte Zuleitungen. Im Extremfall könne dies lebensbedrohlich sein. In Köln habe es bereits Prozesse gegeben, da Hunde gestorben und bei Menschen durch die Berührung Verletzungen entstanden seien, weil durch Dritte Beschädigungen an den Masten erfolgten beziehungsweise der Strom mitgenutzt wurde. Es bestehe aber die Möglichkeit, eine vertragliche Gestattung mit dem Tiefbaumanagement abzuschließen, wenn die Anlagen in der Lage sind, zusätzliche Lasten aufzunehmen. „In Weckhoven ist dies beispielsweise bereits geschehen“, erklärt Fischer.