Streit: Dormagener ärgert Harald Schmidt mit drei Jahre altem Satire-Heft
Der TV-Entertainer unterlag vor Gericht. Er hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt. Doch der Beklagte gilt als „schuldunfähig“.
Dormagen. Harald Schmidt musste vor dem Landgericht München eine Schlappe einstecken. Er hatte den Dormagener Stefan H. verklagt. Dieser hatte vor drei Jahren auf einem Satire-Heft den TV-Entertainer abgebildet, wie sich dieser eine Pistole an den Kopf hält. Dabei ging es Schmidt weniger um das Bild als viel mehr um den Inhalt des Heftes. Der Streitwert wurde von Schmidts Anwälten auf 50 000 Euro festgesetzt. "Ich bin froh, dass es vorbei ist. Vorher weiß man ja nie, wie es ausgeht. Es hätte ja richtig teuer für mich werden können. Da ich Frührentner bin, habe ich sowieso kaum Geld. Aber mein Anwalt und ich waren schon sehr zuversichtlich", sagt der Beklagte H. nach dem Urteil. Woher nahm er seine Zuversicht? Kurz vor Ende der Verhandlung legte der Anwalt von H. ein Attest vor, dass ihm bescheinigte, schuldunfähig zu sein. "Als das Heft entstand, wurde ich ärztlich behandelt", erzählt der Autor. Entsprechend wurde die einstweilige Verfügung nun zurückgewiesen.
Aber wie kam es überhaupt zu der Karikatur, die auf insgesamt drei Heften unter dem Titel "Tod dem Satiriker" zu sehen ist? Jedes Mal allerdings mit einem anderen Hintergrund. "Das habe ich gemacht, um Geld zu sparen", erzählt H.. Ursprünglich wollte er ein religiöses Motiv auf dem Titelblatt zeigen. "Das war der Zeichnerin zu heikel. Und bei ,Satiriker’ ist mir eben sofort Harald Schmidt eingefallen. Die Pistole war dann naheliegend."