Wie Fundsachen ihre alten oder neue Besitzer finden

In einem Keller des Kaarster Rathauses lagert das Fundbüro allerlei Dinge. Was nicht abgeholt wird, landet in der Versteigerung.

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Kaarst. Einträchtig stehen eine leere Golftasche, mehrere Kickboards, ein Computerbildschirm und eine Handtasche nebeneinander — in einem „Kabuff“ des Kaarster Rathauses. Besonders rührend wirkt ein Wanderstock mit sorgfältig angebrachten Stocknägeln als Urlaubserinnerungen an schweißtreibende Wanderungen. „Diese Sachen wurden hier abgegeben, und wir sind verpflichtet, sie ein halbes Jahr lang aufzubewahren“, erklärt Ursula Isenburg, Sachbearbeiterin im Fundbüro.

Abgegeben werde alles Mögliche, sagt Isenburg. Am häufigsten sind es jedoch Fahrräder, für die es einen eigens gesicherten Keller gibt. „Aber auch Schmuck und sehr oft Bargeld“, erzählt sie. Diese Sachen werden in einem Tresor verwahrt. Mützen und Schals sind ebenfalls gern gefundene und abgegebene Kleidungsstücke. „Manchmal kommen auch Kinder und geben etwas ab. Sie lobe ich immer besonders, dass sie so ehrlich sind, und dann sind sie ganz stolz“, sagt Isenburg schmunzelnd. Sehr oft nimmt sie auch Handys, Schlüssel und Brieftaschen in Empfang.

Umgekehrt ist Isenburg froh, wenn sich jemand bei einem Verlust zuerst bei ihr meldet und das Fundbüro so nicht in Vergessenheit gerät. Wie zum Beweis sucht ein Mann ihre Hilfe und beklagt, dass ihm seit einigen Tagen Portemonnaie mit allen Papieren fehle. Nun hat er nur noch eine inzwischen ungültige Krankenkarte als Lichtbildausweis.

Es gelingt Isenburg, ihn zu beruhigen. „Warten Sie sechs Wochen, bevor Sie neue Papiere beantragen. Erfahrungsgemäß werden Geldbörsen oft in diesem Zeitraum abgegeben“, rät sie. „Alle Dokumente, die nichts kosten, können Sie ja schon nachmachen lassen“, fügt sie hinzu. Der Geschädigte ist dankbar für ihre Tipps. Isenburg erzählt, dass viele sich sofort neue Papiere ausstellen lassen und diese Anträge wieder stornieren müssen, wenn die Unterlagen doch abgegeben werden.

„Jede Fundsache bekommt einen eigenen Vorgang, und so meldet mir der Computer automatisch, wenn die Aufbewahrungspflicht abgelaufen ist“, erläutert sie das Prozedere. Jeder Finder bekommt zusätzlich eine Bescheinigung über die Fundsache. Hat nach einem halben Jahr niemand einen Besitzanspruch angemeldet, so tritt das Eigentumsfindungsrecht in Kraft.

Alle Dinge, die nicht zugeordnet werden können oder die der Eigentümer vier Wochen nach Benachrichtigung doch nicht abholt, finden seit November 2014 bei einer Online-Versteigerung neue Besitzer. „Dabei geht alles weg“, sagt Isenburg stolz. Somit muss nichts mehr vernichtet werden. „Wir haben nur gute Erfahrungen mit dieser Art der Versteigerung gemacht. Die ausführende Firma organisiert das Ganze, macht Fotos der Fundsachen und stellt sie ins Internet. Der Preis geht bei dieser Art der Versteigerung immer runter“, erklärt sie das Verfahren. Die Sachen müssen dann bei ihr persönlich abgeholt und bezahlt werden.

„Der Kreis der Kunden ist sehr groß, sie kommen sogar von der Nordsee“, sagt sie. Und so warten derzeit 42 Räder und ein noch beinahe neuer Fahrradanhänger im Keller auf neue Verwendung. „Manchmal glaube ich aber, dass manche Leute einfach Sachen finden lassen, um sie auf diese Weise zu entsorgen“, sagt Isenburg voller Überzeugung.