Wurde ein Neusser absichtlich von der Polizei angefahren?

Der 43-jährige Radler war vor der Polizei geflüchtet und gestürzt.

Foto: Unfallopfer

Neuss. War es ein missglücktes Überholmanöver oder doch Absicht? Es sind schwere Vorwürfe, die ein 43 Jahre alter Neusser gegen einen Polizisten erhebt. Der Beamte habe ihn absichtlich mit seinem Dienstwagen angefahren, um ihn auf dem Parkplatz des Hagebaumarktes an der Normannenstraße zu stoppen. Doch wie kam es zu dem Vorfall?

Es war am frühen Abend des 21. September, als sich der 43-Jährige mit seinem Rad auf dem Weg nach Hause befand. Nachdem er laut eigenen Angaben eine rote Ampel an der Kreuzung Fesserstraße/Römerstraße missachtet hatte, bemerkte er, dass ein Polizeiwagen hinter ihm herfuhr. Wie die Polizei mitteilte, ignorierte der 43-Jährige die Anhaltezeichen der Beamten. „Die Polizisten hatten das Blaulicht eingeschaltet und den Radfahrer mehrfach über den Außenlautsprecher aufgefordert, anzuhalten“, sagte Polizeisprecherin Diane Drawe. Der Mann sei jedoch einfach weitergefahren und habe auf seiner Flucht unter anderem Gehwege und Fußwege benutzt.

Dies bestätigte der Neusser. „Ich wollte dem Bußgeld entgehen“, sagte der 43-Jährige, dessen Fluchtaktion „zu gefährlichen Situationen für andere Verkehrsteilnehmer führte“, wie die Polizei mitteilte. Er soll den Beamten sogar noch zugewunken haben und überführ auf seiner Flucht eine weitere rote Ampel. Diese Angaben bestreitet der 43-Jährige nicht, was jedoch wenige Minuten später passierte, dazu gibt es zwei unterschiedliche Versionen.

Laut Drawe seien die Polizeibeamten aufgrund des Fluchtverhaltens davon ausgegangen, dass der 43-Jährige etwas zu verbergen hatte. Der Streifenwagen habe deshalb auf dem Parkplatz des Hagebaumarktes, auf das der Neusser abgebogen war, zu einem Überholmanöver angesetzt, um ihn zum Anhalten zu bewegen. Dabei sei es zur Kollision gekommen, woraufhin der Radfahrer stürzte. „Möglicherweise ist der Zusammenstoß auf einen geringen Seitenabstand zwischen Fahrradfahrer und Streifenwagen zurückzuführen“, so Drawe.

Der Version von einem missglückten Überholmanöver widerspricht der Radfahrer, der sich beim Sturz Schürfwunden und und Prellungen zuzog, entschieden. „Der Fahrer hat meinen Hinterreifen vorsätzlich touchiert, um mich zu stoppen“, sagt der 43-Jährige, dessen Verletzungen an der Unfallstelle durch Rettungsassistenten versorgt wurden. Das Unfallopfer möchte die Sache nicht auf sich beruhen lassen, sondern einen Anwalt einschalten. „Ich habe an dem Tag keinen Schutzhelm getragen — und nur wenige Meter entfernt war ein Bordstein. Was wäre passiert, wenn ich mit dem Kopf dort aufgekommen wäre“, fragt der Neusser.

Aufgrund der Verletzungen des Radlers hat die Polizei, wie in solchen Fällen üblich, ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Fahrer des Streifenwagens eingeleitet. „Aktuell gibt es keinen Anhaltspunkt, dass der Polizist den Fahrradfahrer absichtlich touchiert hat“, sagt Drawe. Gegen das Unfallopfer wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Missachtung von Anhaltezeichen und zweier Rotlichtverstöße eingeleitet.