Rhein-Kreis Neuss. Hinter einer Glasscheibe sitzen im Café Extrablatt am Markt in Neuss die Raucher von den Nichtrauchern getrennt im blauen Dunst. Doch nicht mehr lange. Ab 1. Mai tritt das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz in NRW in Kraft. Für die Gastronomen im Rhein-Kreis Neuss bedeutet das, sich mal wieder zu arrangieren.
„Wir haben die Trennscheibe extra errichten lassen, als das erste Nichtraucherschutzgesetz in Kraft trat“, sagt Ferat Avdili, Schichtleiter im Extrablatt. „Jetzt lassen wir sie für viel Geld wieder entfernen und schmeißen sie quasi auf den Müll.“ Dieses Hin und Her nervt den Gastronomen.
Ab Mai wird es klare Regeln geben. Nirgendwo darf dann mehr geraucht werden. Ausnahmen wie Raucherräume oder Raucherclubs gehören dann endgültig der Vergangenheit an. Auch Brauchtumsveranstaltungen müssen ab Mai qualmfrei sein.
Brigitte Kaulen, Leiterin des Bereichs Ordnungsangelegenheiten in Kaarst, kann angesichts dieses Datums nur schmunzeln. Sie und ihre Kollegen vom Ordnungsamt müssten theoretisch beim Tanz in den Mai den Spielverderber spielen und um Mitternacht sagen: „Kippe aus!“ Guido Otterbein von den Kaarster St. Sebastianus-Schützen hält „absolut gar nichts von dem Gesetz“, möchte aber versuchen, in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt einen erträglichen Kompromiss für alle zu finden. „Wir werden bei größeren Veranstaltungen Außenbereiche schaffen, wo überdacht geraucht werden darf“, sagt Otterbein.
In Grevenbroich sollen die Wirte demnächst mit einem Informationsschreiben über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Auch in Neuss will die Stadt in engem Kontakt mit den Gastronomen bleiben. „Die Erfahrung zeigt, dass man mit den Wirten gut reden kann, ohne sofort mit Strafen zu drohen“, sagt Stadtsprecher Sascha Severin. „Daher rechnen wir nicht damit, hohe Bußgelder verhängen zu müssen.“ Der Kreis lädt in der kommenden Woche Vertreter der Brauchtumsvereine und Gastronomen zu einem Informationsgespräch ein, bei dem die Umsetzung des Gesetzes diskutiert werden soll. Grauzonen gebe es beispielsweise bei Einzelhändlern, die etwa Tabakwaren in Verbindung mit Alkohol zum Probieren anbieten. Solange keine regelmäßige Verkostung stattfinde, bleibe hier das Rauchen erlaubt, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.
Zu den Verlierern des neuen Gesetzes könnten wohl die Shisha-Bars werden. Thorsten Hellwig, Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, hatte bereits verzweifelte Bar-Besitzer am Telefon. „Die fragen dann, ob sie etwa tabaklose Wasserpfeifen anbieten dürfen“, sagt Hellwig. Doch auch Wasserpfeifen, mit denen parfümierte Steine oder getrocknete Früchte geraucht werden, sind nach dem neuen Gesetz verboten.