Grundschulen: Politik „verbeugt“ sich vor dem Elternwillen

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Aufnahmekapazitäten für die Grundschulen festgelegt. Gennebreck und Hobeuken werden vorläufig zweizügig.

Sprockhövel. Die Adressaten selbst waren nicht anwesend, sonst hätten ihnen wohl die Ohren geklingelt. Ausdrücklich bedankten sich die Parteienvertreter im Haupt- und Finanzausschuss am Donnerstag bei der Elternschaft der Grundschule Gennebreck. Es ging um die Festlegung der Aufnahmekapazitäten für die Grundschulen ab kommendem Jahr - wenn die Schulbezirksgrenzen fallen. "Sie haben nicht nur 2700 Unterschriften gesammelt, sondern auch Informationen beschafft, die uns in die Lage versetzen, unseren Beschluss anders zu treffen als im Schulausschuss", sagte Britta Altenhein (Grüne). Im Klartext: Für die Grundschulen Gennebreck und Hobeuken wird für zunächst zwei Jahre eine Zwei- statt einer Einzügigkeit festgelegt. Wie berichtet, hätten ansonsten in Gennebreck im kommenden Jahr Kinder abgewiesen werden müssen - trotz von der Landesregierung beabsichtigter Flexibilisierung bei der Schulwahl.

Und wie lauteten diese wichtigen Informationen? Der Schulträger, also die Stadt, hat letztlich die Entscheidungsgewalt bei der Gestaltung der Schullandschaft, freilich in den Grenzen des neuen Schulgesetzes. Darauf wiesen sowohl Schulamt als auch Ministerium und Bezirksregierung teilweise auf städtische, teilweise auf private Anfrage generell hin, ohne sich allerdings bisher konkreter zu äußern. Das neue Schulgesetz besagt etwa, das es keine halben Züge mehr geben, dass man nicht ständig die Zügigkeit wechseln darf und dass es eine Aufnahmepflicht nur für die wohnortnächste Schule gibt.

In Gennebreck und Hobeuken ist indessen klar, dass für eine echte Zweizügigkeit nicht genügend Räume vorhanden sind, wohl aber für einzelne zusätzliche Klassen. So ist die jetzige Lösung ein Lavieren mit dem Machbaren und unter Berücksichtigung der Anmeldezahlen. Die Elternschaft in Gennebreck hatte die Lokalpolitiker erst darauf aufmerksam gemacht, dass auch in Düsseldorf oder Bochum die Räte Übergangslösungen beschlossen haben, um die neu verkündete Schulwahlfreiheit nicht sofort ad absurdum zu führen.

"Wenn die Politik sich selbst besser informiert hätten, hätten wir uns eine Menge Aufwand sparen können", sagte Michaela Fischer-Hass, Schulpflegschaftsvorsitzende in Gennebreck gestern und zeigte sich gleichzeitig sehr froh über den Beschluss. Auch Birgit Reinhold-Becker, Leiterin der Grundschule Hobeuken begrüßte die Regelung. "Das gibt uns mehr Flexibilität." In Hobeuken werden im Schuljahr 2009/2010 laut Schulentwicklungsplan 34 neue Schüler erwartet. Reinhold- Becker rechnet zudem damit, dass sich größere Verschiebungen zwischen den bisherigen Schulbezirken erst noch ergeben könnten, wenn sich die neue Wahlfreiheit im Bewusstsein der Eltern festgesetzt habe. "Bei einem Infoabend für die Eltern der Schulanfänger zeigten sich viele eher überrascht oder überrumpelt von der neuen Wahlfreiheit." Die sieht nicht nur Reinhold-Becker allerdings grundsätzlich kritisch.

In Sprockhövel dürften dann neue Beschlüsse nötig werden, wenn einige Schulen zu leer, andere zu voll für ihre derzeitige Kapazität zu werden drohen. Das Schulamt hatte auch darauf hingewiesen, dass die Zuweisung der Lehrkräfte sich nicht nach Klassen, sondern nach der Schülerzahl richte, zurzeit rechnerisch eine Lehrkraft für 24,09 Schüler.

Antworten aus Arnsberg und Düsseldorf auf Fragen der Stadt zur Handhabung des Schulgesetzes sollen wohl erst zur Ratssitzung am 8. November vorliegen, wie Bürgermeister Klaus Walterscheid mitteilte und dabei die unklaren Vorgaben beklagte. Die Entscheidung steht allerdings.