Auf Anschuldigung zu spät reagiert?

Hitler-Ausweis: Bügermeister erfuhr schon früh von Vorwürfen.

Sprockhövel. Anhörung des Personalrats, Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten - das dienstrechtliche Verfahren gegen den Schwimmmeister, der wie berichtet an den letzten Öffnungstagen des Freibads Anfang September einen Ausweis mit Hitler-Bild herumgezeigt haben soll, laufen noch. Dazu, welche dienstrechtlichen Schritte auf den Mann zukommen, der bisher nicht durch rechtsextremes Verhalten in Erscheinung getreten sein soll und von einem Scherz sprach, wollte Justitiar Rainer Kaschel vorab nichts sagen.

Bei der Frage, ob eine außerordentliche fristlose oder eine ordentliche Kündigung (angesichts der Länge des Dienstverhältnisses verbunden mit vier Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende) ausgesprochen werden könnte, geht es auch um Fristen. Die Ausschlussfrist für eine fristlose Kündigung endet offiziell zwei Wochen, nachdem "der Arbeitgeber von maßgebenden Gründen Kenntnis erlangt hat". "Für uns ist das der 15. Oktober, als sich der Sachverhalt nach Anhörung des Beschuldigten bestätigt hat", sagt Kaschel.