Recht: „Sexsteuer“ vorläufig ausgesetzt
Stadt muss erst die Erlaubnis des Innenministers einholen.
Sprockhövel. Mit Einnahmen von rund 30.000 Euro pro Jahr hat die Stadt gerechnet, nachdem Anfang 2009 auch Swinger-Clubs und Erotikbars in die Vergnügungssteuersatzung der Stadt aufgenommen wurden. Doch zumindest in diesem Jahr wird es nichts mit den Einnahmen.
Die sogenannte Sexsteuer - anders als bei der reinen Vergnügungssteuer wurden drei Euro statt einem Euro pro 10 Quadratmeter der Öffentlichkeit zugänglichen Raums angerechnet - ist zunächst einmal wieder aus der Satzung herausgenommen worden. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Mitte des Jahres bei einem vergleichbaren Fall entschieden, dass eine Vergnügungssteuer auf sexuelle Vergnügungen jeder Art in Bars, Bordellen und Swingerclubs nur erhoben werden darf, wenn sie vom NRW-Innenministerium und -Finanzministerium vorab genehmigt wurden.
"Wir versuchen das jetzt zu korrigieren", sagte Stephan Sturm aus der städtischen Gebührenabteilung. Aktuell wollten sich zunächst große Städte mit dem Innenministerium zusammensetzen, um eine generelle Lösung zu erreichen. Sturm: "Das warten wir ab." Er sei zuversichtlich, dass die Steuer eventuell ab 2010 erhoben werden könne, in Köln etwa, seinen Klagen gegen die Sexsteuer abgewiesen worden.
Derzeit sind der Stadt vier in Frage kommende Betriebe bekannt - alle in Haßlinghausen. Alle Betreiber wurden bereits angeschrieben und mit allen habe es bereits Gespräche gegeben, sagt Sturm. Strittig sei dabei nicht die Abgabe an sich, sondern die von der Stadt geplante Höhe gewesen. gh