Totschlagsprozess - Urteil: Fünf Jahre Haft und eine Entziehungskur

20-jähriger Haßlinghauser nimmt das Urteil an. Am 9. Juni hatte er im Rausch einen 57-Jährigen erstochen.

Haßlinghausen/Essen. Für den 20-jährigen Angeklagten aus Sprockhövel, der sich wegen Totschlags vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Essen zu verantworten hatte, war gleich nach der Verkündung klar: Er nimmt das Urteil an. Fünf Jahre Jugendstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt lautete gestern die Entscheidung des Gerichts.

Richter Günther Busold zeichnete noch einmal den Lebensweg des jungen Sprockhövelers nach bis zum 9. Juni diesen Jahres. In jener Nacht tötete der Angeklagte einen 57-jährigen Mann in dessen Wohnung an der Gevelsberger Straße. Es war, so der Richter an den Angeklagten, "ein schrecklicher Vorfall, der auch Ihr Leben in drastischer Weise verändert hat."

Der äußere Geschehensablauf war schnell klar, nachdem sich der Angeklagte am Abend nach der Tat freiwillig der Polizei stellte und ein Geständnis ablegte. Er war am Abend vor der tödlichen Begegnung auf einer Grillparty, hatte viel getrunken und Streit mit einem Partygast.

Noch in dieser Nacht suchte er einen Freund auf, berichtete von den Vorfällen, wirkte depressiv. "Aus meinem Leben ist nichts rechtes geworden. Am liebsten würde ich mich umbringen", soll er dem Freund gesagt haben.

"Der Mann hat schlicht die Situation in strafbarer Weise ausgenutzt", stellte der Richter fest. "Aber für das, was er gemacht hat, hat er nicht den Tod verdient." Denn der Angeklagte lief nach Hause, holte einen großen Fantasydolch (Foto: Polizei), ging zurück zum 57-Jährigen und rammte ihm das Messer in den Bauch.

Im Gegensatz zum äußeren Geschehen ist bis heute nicht klar, was in dem Angeklagten vorging, als er zustach. "Vielleicht wissen Sie es selbst nicht", meinte Richter Busold. Wegen der hohen Alkoholisierung war der Angeklagte zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig.