Mehr Altersvorsorge für Landtagsabgeordnete Steuerzahlerbund wirft NRW-Politikern Griff in die Landeskasse vor

Düsseldorf · Ein nun beschlossenes Gesetz sorgt dafür, dass die Altersvorsorge der Landtagsabgeordneten in NRW zusätzliche Zuschüsse erhält und ihre Beiträge zudem jährlich um 3,5 Prozent erhöht. Das sorgt für Kritik.

Am Mittwoch beschloss der Landtag neue Regelungen für das Versorgungswerk der Abgeordneten.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW hat den Landtagsabgeordneten einen Griff in die Landeskasse vorgeworfen. Anlass ist ein am Mittwoch beschlossenes Änderungsgesetz zum Versorgungswerk NRW, in das die Abgeordneten seit 2005 zur Altersvorsorge einzahlen. Es wird in den kommenden drei Jahren einen jährlichen Zuschuss von 500 000 Euro zu den Anwartschaften erhalten. Außerdem wird der Anteil der Diäten, der an das Versorgungswerk fließt (derzeit knapp 2300 Euro monatlich), jährlich fest um 3,5 Prozent erhöht. Damit ist der Beitrag künftig aus dem für die restliche Diät gültigen Indexierungsmodell ausgekoppelt, was zu niedrigeren Steigerungen geführt hatte.

Für den BdSt-Landesvorsitzenden Rik Steinheuer bricht dieser Beschluss „mit dem seit unserer erfolgreichen Volks­initiative 2005 gültigen Prinzip, dass die Abgeordneten ihre Altersversorgung allein aus ihrer Diät aufbauen“. Unter dem niedrigen Zinsniveau litten nicht nur Abgeordnete, sondern auch Arbeitnehmer, die privat fürs Alter vorsorgen, sowie alle Freiberufler, die in Versorgungswerken versichert sind. „Während Arbeitnehmer und Freiberufler mit dem Problem alleine fertigwerden müssen, lassen die Landtagsabgeordneten die Steuerzahler in die Bresche springen. Die schönsten Geschenke macht man sich eben selbst.“

Feste Dynamisierung kostet jährlich 100 000 Euro mehr

Laut Gesetzentwurf macht die jetzt auf 3,5 Prozent festgelegte Beitragsdynamisierung für den Landeshaushalt eine jährliche Steigerung um 100 000 Euro aus. Der  BdSt hält dem Landtag auch vor, das Gesetz am Mittwoch in einer langen Sitzung so positioniert zu haben, „dass es im Weihnachtstrubel niemandem auffällt“.

Die Landtagsverwaltung verweist darauf, dass die Versorgungswerksrenten der Abgeordneten auch künftig nicht automatisch steigen würden, sondern nur bei Überschussbeteiligungen. „Solche Beteiligungen gibt es seit 2016 nicht mehr“, sagte Sprecher Stephan Malessa. Davor hätten die Steigerungen unter einem Prozent gelegen. „Zum Vergleich: Die Renten der Deutschen Rentenversicherung sind 2019 um 3,18 Prozent in Westen und um 3,91 Prozent im Osten gestiegen.“

Matthias Kerkhoff, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, verteidigte das Gesetz. Es sei erforderlich, „um die Leistungsverpflichtung dieses noch jungen und vergleichsweise kleinen Versorgungswerks dauerhaft sicherzustellen“. Auch sein FDP-Amtskollege Henning Höne bekräftigte, es gehe nicht darum, „Rentensteigerungen zu ermöglichen, sondern weitere Kürzungen zu vermeiden“. Weil sich das Versorgungswerk noch im Aufbau befinde, müssten die aktuellen Mitglieder Sonderlasten für den Aufbau der Rücklage tragen. Und Verena Schäffer (Grüne) erklärte: „Der Grundsatz, dass die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung aufkommen, bleibt dabei bestehen.“ In der nächsten Legislaturperiode sei eine Evaluation geplant.

Allein die AfD stimmte gegen das Gesetz. Im Vorstand des Versorgungswerks hatte sie allerdings noch zugestimmt.