Die beiden ehrlichen Finder
Fundsache: Wie zwei Wuppertaler Handwerker 32 200 Euro fanden und warum sie das viele Geld nicht für sich selbst behielten.
Wuppertal. René Birnbaum hätte schon gewusst, was er mit dem vielen Geld macht. "Meinem Bruder was abgeben, ein Motorrad kaufen." René Birnbaum ist 21 Jahre jung, Lehrling, Verdienst: knapp 400 Euro im Monat. Und: Er ist eine ehrliche Haut. Wie berichtet, haben er und sein Arbeitskollege Andre Müller-Lappe am vergangenen Freitag bei Renovierungsarbeiten in einer Wohnung an der Rolandstraße unglaubliche 32 200 Euro gefunden.
Viel Geld, mit dem auch Müller-Lappe - seit Anfang des Jahres bei der Sanitärfirma Dahlmann als Meister beschäftigt - eine Menge hätte anfangen können. "Für das Haus meiner Eltern beispielsweise." Und: "Man überlegt schon, was man jetzt machen sollen." Die Entscheidung wurde dann allerdings sehr schnell und einstimmig getroffen. Die beiden Arbeitskollegen verständigten die Polizei. Auch die Beamten machten große Augen, als sie den giftgrünen Leinenbeutel und die vielen Geldscheine, die hinter einem alten Heizkörper klemmten, zu Gesicht bekamen.
Aus polizeilicher Sicht haben die beiden ehrlichen Finder alles richtig gemacht. Gefundenes Geld muss abgegeben werden, sonst ist das Unterschlagung und strafbar. Die beiden Wuppertaler haben aber vor allem in sich hineingehört. Müller-Lappe sagt: "Mein Gewissen schlug an. Wer weiß denn, für wen das Geld bestimmt war? Das kann man nicht so einfach einstecken."
Finder René Birnbaum
Lehrling René gibt zwar zu, "schlaflose Nächte gehabt zu haben". Und einige Bekannte hätten ihn für verrückt erklärt. Aber auch er sieht die Gewissensfrage klar beantwortet: "Das Geld hätte uns kein Glück gebracht."
Die Scheine wurden übrigens von der Polizei ordnungsgemäß gezählt, dann dem Nachlassgericht überantwortet. Hintergrund: Die mutmaßliche Besitzerin ist verstorben. Die Juristen müssen jetzt klären, wer rechtmäßiger Erbe ist. Dem Vernehmen nach gibt es einen Sohn.
Bleibt die Frage nach dem Finderlohn. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht bei Beträgen von mehr als 500 Euro prinzipiell eine dreiprozentige Beteiligung der Finder vor. Das wären im Fall der Rolandstraße knapp 1000 Euro, die sich die beiden Finder teilen müssten. Einen gesetzlichen Automatismus gibt es aber nicht.
Andre Müller-Lappe zuckt mit den Schultern. Er will sich beim Anwalt schlau machen. "Eine Belohnung wäre schon schön", nickt Lehrling René Birnbaum dazu. Für alle Fälle hat er eine Erinnerung an den Fund in der Rolandstraße. Er hat mit seinem Mobiltelefon ein Foto von dem Riesenhaufen Geld gemacht.