Gericht Dreieinhalb Jahre Haft für Wuppertaler

Wuppertal · Ein 34-Jähriger wurde vom Landgericht wegen des Handelns mit Betäubungsmitteln verurteilt.

Im November 2023 hatte die Polizei das Haus des Angeklagten untersucht.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Wegen des Besitzes und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hat das Landgericht Wuppertal am Dienstagnachmittag einen bereits vorbestraften 34-Jährigen verurteilt. Er muss nun für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Auch seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.

Das Gericht warf dem erwerbslosen Angeklagten vor, sich durch den An- und Verkauf von Betäubungsmitteln und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine finanzielle Einnahmequelle geschaffen zu haben. Im Vorfeld soll er die Ware von einem Bekannten erhalten haben, bei dem der 34-Jährige noch Schulden gehabt haben soll. Er habe den Handel betreiben sollen, bis seine Schulden abbezahlt sind. Anschließende Gewinne – so laut Gericht die Absprache – soll er mit seinem Bekannten geteilt haben. Da der Angeklagte selbst betäubungsmittelabhängig ist, soll er zudem die Erlaubnis gehabt haben, einen Teil der Ware selbst zu konsumieren.

Der Handel soll im Wohnhaus des 34-Jährigen stattgefunden haben. So war es schließlich eine polizeiliche Durchsuchung des Gebäudes im November 2023, die diesen aufdeckte. Polizeibeamte hatten unter anderem Amphetamin, MDMA, Ecstasy und Marihuana sicherstellen können.

Hat er den Handel bewaffnet betrieben?

Nicht nur die Betäubungs-, Streck- und Arzneimittel, sondern auch einige Waffen waren im Rahmen der polizeilichen Durchsuchung des Hauses des Angeklagten gefunden worden – darunter etwa ein Jagdmesser und ein ungeschliffenes Samuraischwert. Aufgrund des Fundes stand auch der Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens im Raum. Dieser wurde jedoch verworfen – vor allem, da dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, dass die Waffen, deren Besitz nicht rechtswidrig ist, bei seinem Handel mit den Betäubungsmitteln zum Einsatz gekommen waren.

Ein klarer Wunsch nach Therapie

Bereits beim Auftakt des Verfahrens Ende Juni hatte der Angeklagte gestanden. Eine geladene Gutachterin, die etwa die Fragen klären sollte, welchen Einfluss seine eigene Sucht auf die Tat und inwiefern diese ihn in seiner Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt hatte, gab darüber hinaus Einblicke in die Vergangenheit des 34-Jährigen, sein Verhalten in Untersuchungshaft sowie seine Wünsche für die Zukunft.

So soll er vor allem eines wollen: eine Therapie, um Geschehenes zu verarbeiten. Nicht nur die Tat selbst, sondern auch die Zeit seiner Kindheit und Jugend, die aufgrund eines strengen Elternhauses und frühen ersten Begegnungen mit Drogen nicht immer einfach gewesen sein soll. In der Vergangenheit hatte er bereits eine Therapie absolviert, war danach aber rückfällig geworden. Die angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei daher auch in seinem Sinne – um eines Tages drogenfrei zu leben, wie die Gutachterin mitteilte.