Klage Mitarbeiter der Stadt Wuppertal hatten eine Zierkirsche auf einem Privatgrundstück gefällt, nun gibt es Uneinigkeiten über die Schadenshöhe
Wuppertal · Ehepaar Prinz klagt gegen die Stadt.
Seit fast einem Jahr klafft im Garten von Ulla und Michael Prinz eine große Lücke: Einige Mitarbeiter der Stadt Wuppertal hatten dort Anfang Juli 2022 eine 70 Jahre alte, 22 Meter hohe Zierkirsche gefällt. Seitdem streitet sich das Ehepaar Prinz mit der Stadt um einen passenden Ersatz für den hohen Baum.
Die Stadt hatte den Fehler bereits eingeräumt und zugegeben, dass die Arbeiter, die eigentlich kranke Eschen am Hang unterhalb des Grundstücks von Familie Prinz fällen sollten, die Kirsche auf dem Grundstück des Ehepaars irrtümlicherweise gefällt hatten (die WZ berichtete). „Das bedauern wir ausdrücklich“, hieß es damals von der Stadt, die den Schaden ersetzen wolle und mit dem Eigentümer im Gespräch sei – allerdings habe es damals unterschiedliche Vorstellungen dazu gegeben, wie viel der fälschlicherweise gefällte Baum wert sei.
Diese unterschiedlichen Vorstellungen bestehen wohl weiterhin: Die Stadt bietet als Ersatz einen drei Meter hohen Baum an, der die 22 Meter hohe Kirsche aus Sicht von Ulla und Michael Prinz aber nicht ersetzen kann. Denn weil es sich um ein Grundstück mit Hanglage handelt, könne man den Baum vom Wohnzimmer des Paares erst ab einer Höhe von sieben Metern überhaupt sehen.
Ein Gespräch mit der Stadt sei auch nicht möglich, berichtet Michael Prinz nun: Antworten auf ihre Fragen haben die beiden nie erhalten: „Die antworten einfach nicht, wenn ihnen das nicht gefällt“, sagen die beiden. Inzwischen ist das Ehepaar Prinz sogar vor Gericht gegangen. „Wir hätten das auch lieber außergerichtlich geklärt, aber ein Gespräch ist vonseiten der Stadt scheinbar nicht mehr möglich.“
Der Anwalt des Ehepaars habe erklärt, dass Ulla und Michael Prinz wohl recht bekommen werden vor Gericht, schließlich könne die Stadt nicht gegen ihre eigene Baumschutzsatzung handeln, die besagt, dass gesunde Bäume in Wuppertal möglichst erhalten bleiben oder entsprechend ersetzt werden müssen. Die Frage, wie hoch eine realistische Schadensgröße sein könnte, muss dann eben gerichtlich geklärt werden.
Ein Baumgutachter der Stadt war bei seinen Kalkulationen von der besagten Höhe von drei Metern ausgegangen – ein zweiter Baumgutachter, den Ulla und Michael Prinz dazu geholt hatten, geht für einen Ersatz von einem Baum mit mindestens zehn Metern Höhe aus – der dann preislich im fünfstelligen Bereich und damit weit über den Vorstellungen der Stadt für den Schadensersatz liegen würde. „Der zweite Baumgutachter hat das erste Gutachten auf Basis der Baumschutzsatzung der Stadt kommentiert“, erklärt Michael Prinz.
Nachdem die Klage nun eingereicht ist, wird es wohl dauern, bis es wieder Neuigkeiten zur „Akte Zierkirsche“, die das Ehepaar Prinz mit allen Dokumenten zu dem Vorfall angelegt hat, geben wird. Auch, ob sie das Holz der Kirsche verwenden dürfen oder nicht, hängt vom Ergebnis ab.
Noch liegt der gefällte Baum der Länge nach in dem kleinen Waldgebiet, auch als Beweismaterial. Ulla und Michael Prinz gehen davon aus, dass sie vor September wohl nichts hören werden.
Der Sichtschutz vor den gegenüberliegenden Häusern durch die hohe Zierkirsche fehlt ihnen: „Sichtschutz existiert nicht mehr“, sagt Michael Prinz. „Da ist einfach ein Loch.“