6. November Gericht stoppt verkaufsoffenen Sonntag in Wuppertal
Wuppertal. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat den verkaufsoffenen Sonntag in Wuppertal gestoppt. Die Geschäfte dürfen am 6. November nicht geöffnet werden, ordnete das Gericht am Mittwoch in einem Eil-Beschluss (Az.: 3 L 3605/16) an.
Die Stadt habe nicht ausreichend dargelegt, warum die verfassungsrechtlich geschützte Sonntagsruhe an diesem Tag eine untergeordnete Rolle spielen soll. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Gewerkschaft verdi.
Die Läden sollten am kommenden Sonntag in den Wuppertaler Stadtteilen Barmen, Elberfeld und Vohwinkel geöffnet sein. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Auch für den 4. Dezember habe verdi ein Verbot des Sonntagsverkaufs in Wuppertal beantragt, sagte eine Gerichtssprecherin. Darüber habe das Gericht allerdings noch nicht befunden. Verdi geht derzeit in mehreren Städten juristisch gegen den verkaufsoffenen Sonntag vor.(dpa)