Giebel 21: Kein Prozess gegen die Mütter
Amts- und Landgericht halten die Untreue-Anklage im Fall der städtischen Kita "Giebel 21" für nicht zulässig.
Wuppertal. Die Affäre um die städtische Kindertagesstätte "Giebel 21" wird kein gerichtliches Nachspiel haben. Drei Mütter mit Kindern in der Kita müssen sich nicht vor Gericht verantworten.
Nach der rechtskräftigen Verurteilung der Ex-Leiterin der Kindertagesstätte "Giebel 21" wegen gewerbsmäßiger Untreue in 44 Fällen hatte die Staatsanwaltschaft gegen besagte drei Mütter - darunter die damalige Vorsitzende des Kita-Fördervereins - Anklage wegen Betruges und Beihilfe zur Untreue erhoben. Amts- und Landgericht hielten die Beweislage allerdings für zu dünn. Ergo wurde die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die damalige Kita-Leiterin soll einige Eltern mehr oder weniger überredet haben, ihr Kind von der Tagesstätte abzumelden. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden die Kinder aber trotzdem weiterhin betreut und über Mittag verpflegt. Der Effekt: Die Eltern zahlten anschließend nur das Geld fürs Essen, aber nicht für die wesentlich kostspieligere Betreuung.
Laut Strafbefehl gegen die Ex-Leiterin wurden diese Einnahmen der Stadt vorenthalten. Die damalige Kita-Leiterin soll das Essengeld für die "schwarz" betreuten Kinder eingesteckt haben, um ihren Lebensunterhalt und teilweise diverse Kita-Aktionen zu finanzieren. Der Fall hatte stadtweit für Aufsehen gesorgt, weil im Urteil des Amtsgerichts festgestellt wurde, dass die damalige Kita-Leiterin in der Küche die Order ausgegeben hatte, nur noch halbe Portionen auszuteilen, um so mehr Kinder verpflegen zu können.
Im Fall der drei angeklagten Mütter gingen die Gerichte allerdings davon aus, dass die Frauen davon ausgegangen waren, dass die Abmeldung ihrer Kinder und ihre weitere Betreuung rechtens gewesen sei.
In mehreren Fällen sollen ins Visier geratenen Giebel-21-Eltern Bußgelder von mehreren hundert Euro gezahlt haben. Besagte drei zwischenzeitlich angeklagte Mütter müssen nichts zahlen. Ohre Verfahrenskosten übernimmt die Staatskasse.