Grundsteuer In Wuppertal liegen knapp 90 Prozent der Grundsteuererklärungen – die meisten davon digital
Wuppertal · Zahlung erst im Jahr 2025.
Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 5,8 Millionen Erklärungen (89 Prozent) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen, teilt die Oberfinanzdirektion NRW in einer Presseerklärung mit. „In den Finanzämtern Wuppertal-Barmen und Elberfeld sind bisher insgesamt 95 700 von 107 700 Erklärungen eingegangen, rund 89 Prozent. Davon wurden rund 90 Prozent digital abgegeben“, erklären Eva Stahlschmidt und Matthias Prior, als Leiter der beiden Einrichtungen. „Die Frist ist am 31. Januar abgelaufen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten. Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären. Es kann zum Beispiel bei der Eingabe ein Zahlendreher passiert sein, oder es ist versehentlich das falsche Aktenzeichen angegeben worden“, so die Wuppertaler Finanzamtleiter. Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen, geben Stahlschmidt und Prior zu bedenken. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle geschätzt, in denen keine Erklärung vorliegt. „Wichtig ist: Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen“, betont Stahlschmidt. Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Es sei beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren, so die Oberfinanzdirektion. Das Ministerium der Finanzen werde daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führt. „So wird Transparenz darüber ermöglicht, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleichgelassen werden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen begann am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar dieses Jahres. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist im Übrigen weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, teilen Stahlschmidt und Prior mit. Auch die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform und die telefonische Hotline – von Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter 02 02 / 95 43 19 59 (für Barmen) und 02 02 / 4 89 19 59 (für Elberfeld) stehen weiterhin zur Verfügung.