Justiz Klagen gegen Sparkasse Wuppertal vor dem Bundesgerichtshof

Wuppertal · Die Kläger haben rückwirkend Gebührenerhöhungen widersprochen, fordern Geld zurück.

Foto: Oelbermann Fotografie / Florian Schmidt

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 19. November über zwei Klagen gegen die Sparkasse Wuppertal verhandeln, teilt der BGH jetzt mit.

Die Kläger haben rückwirkend Gebührenerhöhungen widersprochen, fordern Geld zurück. Sie beziehen sich auf die Unwirksamkeit einer AGB-Bestimmung, der sogenannten „Zustimmungsfiktionsklausel“. Mit dieser gingen Banken lange von der Zustimmung des Kunden zu Änderungen bei Vertragsbedingungen aus, wenn er nicht in einer Frist widerspricht. 2021 hatte der BGH die Klausel für unwirksam erklärt, nachdem der Verbraucherzentrale-Bundesverband gegen die Postbank geklagt hatte. Die Sparkasse hat nach eigenen Angaben inzwischen mit allen Kunden neue rechtswirksame Vereinbarungen zu Preisen und AGB getroffen.

Die Kläger fordern seit 2021 Gebühren für 2012 bis 2021 von der Sparkasse zurück, je knapp 900 Euro. Das Landgericht Wuppertal stellte zwar fest, dass sich die Sparkasse nicht auf die „Zustimmungsfiktionsklausel“ berufen kann. Aber die Kunden könnten nur bis zu drei Jahre nach der Gebührenänderung ihren Anspruch anmelden, hätten daher nur Anspruch auf rund 40 Euro. Auch die Sparkasse sieht eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Dagegen ziehen die Kläger jetzt vor den BGH. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband führt zu diesem Thema zwei weitere Musterfeststellungsklagen gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse Köln/Bonn.