Urteil „Lebenslang“ für Mord an Ex-Freundin in Wuppertal
Wuppertal · Angeklagter (55) soll 62-Jährige in ihrer Wohnung an der Markomannenstraße niedergestochen haben.
Das Landgericht hat am Montag den 55-Jährigen, der seine ehemalige Lebensgefährtin mit einem Messer tödlich verletzt haben soll, wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das teilte Gerichtssprecherin Katharina Schmidt mit.
Der Mann war angeklagt, seiner ehemaligen Freundin vor ihrer Wohnung an der Markomannenstraße aufgelauert, sie dann mit dem Messer attackiert und ihr tödliche Verletzungen zugefügt zu haben. Von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen sprach die Staatsanwaltschaft.
Laut Anklage hatte sich das Paar im Juli oder August 2023 getrennt, was der Angeklagte aber nicht akzeptieren wollte. Er soll weiter den Kontakt gesucht und gedroht haben, sie zu töten. Dazu soll er schließlich in der Nacht auf den 18. November 2023 zum Wohnort der 62-Jährigen gefahren sein. Er parkte vor dem Mietshaus, in dem sie wohnte, so die Anklage. Im Auto soll er nicht nur einer Bekannten per Handy-Chat mitgeteilt haben: „Wenn sie nicht mir gehört, soll sie niemandem gehören“. Er soll außerdem unter falschem Namen mit seiner Ex-Freundin Nachrichten ausgetauscht haben, um sicherzugehen, dass sie bald das Haus verlässt. Als sie gegen 5.50 Uhr ahnungslos ihre Wohnungstür öffnete, soll er auf dem Treppenabsatz gestanden und sie angegriffen haben. 15 Stich- und Schnittwunden wurden später festgestellt, Polizisten berichteten als Zeugen von Kampfspuren und viel Blut in der Wohnung. Eine Nachbarin hatte die Polizei alarmiert, die Beamten fanden die Frau schwer verletzt im Hausflur, leisteten Erste Hilfe, versuchten unter anderem, eine stark blutende Schnittwunde am Hals abzudrücken. Die 62-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, starb elf Tage später an den Folgen des großen Blutverlusts.
Der Angeklagte wurde am Tag der Tat festgenommen, als er einen Unfall auf der A59 hatte: Er soll alkoholisiert auf einen Wagen vor ihm aufgefahren sein. In seinem Auto fanden die Beamte ein Messer. Eine Polizistin berichtete, der Angeklagte habe über Schmerzen in der Brust geklagt. Als sie ihn auf die Schmerzen seiner Ex-Freundin hinwies, soll er gesagt haben: „Ist mir egal.“
Im Prozess hat er sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Verteidigung hat nach Angaben der Gerichtssprecherin dafür plädiert, ihn nur wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft zu verurteilen, die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Dem ist das Gericht gefolgt.