Mieter haben Anspruch auf 18 Grad - auch nachts

Das Wuppertaler Landgericht hat festgelegt, dass Mietwohnungen auch nachts auf wenigstens 18 Grad zu beheizen sein müssen. Die Beweisführung ist allerdings schwierig.

Wuppertal. Auch inkalten Winternächten muss eine Wohnung auf mindestens 18 Grad zu beheizen sein. Das hat am heutigen Dienstag ein Richteram Wuppertaler Landgericht festgestellt. Geklagt hatte ein Ehepaar aus Solingen. In derWohnung sei die Zimmertemperatur in drei Nächten im Januar und Februar auf 14bis 15 Grad gesunken, obwohl die Heizungsventile aufgedreht waren.

DasAmtsgericht Solingen hatte die Klage im Mai abgewiesen. Begründung: Zum Schlafenreiche eine Temperatur von 15 Grad aus, weil die Bewohner nachts Decken undBettwäsche zum Wärmen verwenden könnten (Az.: 14 C 113/10).

DieBeweisaufnahme in dem Verfahren wäre nach Angaben des Gerichtssprechersschwierig, da nicht mehr nachzuweisen ist, ob die Temperaturen in der Wohnungwirklich so tief gefallen waren. Mieter und Vermieter sollen daher über denkommenden Winter hinweg zunächst die Temperaturen in der Wohnung messen. DasLandgericht hofft auf eine Einigung zwischen den streitenden Parteien, umein kompliziertes Verfahren zu vermeiden. lnw