Mitbewohner (64) erstochen: Sieben Jahre Haft
Elberfeld. Weil er seinen langjährigen Mitbewohner (64) erstochen haben soll, ist ein 50 Jahre alter Wuppertaler gestern zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Laut Anklage hat der alkoholkranke Mann am Abend des Elberfelder Stadtfestes (4. September 2010) den 64-Jährigen — ebenfalls ein langjähriger Alkoholiker — im Streit um eine Nichtigkeit mit einem 20 Zentimeter langen Messer ins Herz gestochen. Das Landgericht hält den 50-Jährigen zwar für voll schuldfähig, verurteilte ihn jedoch nicht wegen Totschlags, sondern „nur“ wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sah das Gericht ab. Unter anderem deshalb, weil eine Alkoholismus-Therapie bei dem 50-Jährigen keine Aussicht auf Erfolg habe. In seinem letzten Wort bedauerte der Angeklagte die Tat und bekannte, unter dem Verlust seines langjährigen Zimmernachbarn zu leiden. Die beiden Männer hatten 18 Jahre eine Wohngemeinschaft gebildet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der geständige, zuvor wegen kleinerer Delikte (Diebstahl, Schwarzfahren) vorbestrafte, Angeklagte befindet sich weiterhin in U-Haft. spa