Landgericht Wuppertal Prozess: Vater bot seine Tochter (15) für Sex an
Wuppertal · Vor dem Wuppertaler Landgericht begann am Dienstag der Prozess gegen den Mann, der seine Tochter (15) im Internet zum Sex anbot.
Dem 50-Jährigen wird die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen vorgeworfen.
Er soll seine eigene minderjährige Tochter, die zu Beginn der Taten 15 Jahre alt war, fremden Männern kostenlos zum Sex angeboten haben. Er soll Kontaktanzeigen auf mehreren Internetplattformen geschaltet haben, in denen er vermeintlich seine erwachsene Freundin zum Sex anbot. Einzige Bedingung: Dass er selbst dabei zusehen darf, weil ihn das errege - Geld mussten die Interessenten nicht zahlen.
Das Mädchen soll er mit Drohungen von Strafen gefügig gemacht haben. Zudem soll er sie ermutigt haben, gegen „sexuelle Unlust“ und Erschöpfung Alkohol und Ecstasy-Tabletten zu sich zu nehmen.
Die Anklage bezieht sich auf konkret zehn Fälle, in denen fremde Männer in der Wohnung von Vater und Tochter in Oberbarmen Sex mit dem Mädchen hatten. Der Vater soll sich dabei ebenfalls Befriedigung verschafft haben.
Er soll eigentlich selbst Kontakt zu Männern gesucht haben, sich aber nur erregt haben können, wenn der seiner Tochter beim Sex mit fremden Männern zusah.
Die Polizei
ermittelte monatelang
Einer der männlichen Besucher (41) hatte sich hinterher bei der Polizei gemeldet. Die Polizei ermittelte monatelang, um Beweise zusammenzutragen. Denn das Mädchen hatte jede Aussage verweigert. Am 17. Dezember wurde der 50-Jährige verhaftet. Das Mädchen wurde vom Jugendamt in Obhut genommen.
Gleich zu Prozessbeginn schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus. Schon in der Anklage kämen Sachverhalte zur Sprache, die die schutzwürdigen Interessen des Mädchens verletzten, erklärte der Vorsitzende. Daher sollten Anklage und auch die Aussage des Angeklagten ohne Publikum erfolgen. Im weiteren Prozess werde man immer wieder neu entscheiden, ob die Öffentlichkeit zugelassen werden könne.
Der Angeklagte selbst verbarg sich weitreichend vor den Kameras der Presse. So blieb er auch bei Eintritt der Richter im Fahrstuhl stehen, der ihn in den Saal brachte. Sein Anwalt schirmte ihn ab.
Keinen Erfolg hatte der Antrag des Verteidigers, das Verfahren länger auszusetzen. Er habe ein Gutachten zur Schuldfähigkeit seines Mandanten erst am Vortag erhalten und noch keine Gelegenheit gehabt, das mit ihm zu besprechen. Das Gericht lehnte das ab, das Gutachten sei vorläufig. Endgültig werde sich der Gutachter erst zum Ende des Prozesses äußern, bis dahin gebe es Gelegenheit zu Besprechungen.
Für die kommenden zwei Wochen sind weitere fünf Verhandlungen vorgesehen, das Urteil könnte am Donnerstag kommender Woche (30. April) fallen.
Noch keine Anklage gibt es gegen den Bruder des 50-Jährigen. Gegen ihn wird wegen sexuellen Missbrauchs und Förderung von sexuellen Handlungen Minderjähriger ermittelt., wie Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigte. Der Mann, der im gleichen Haus wie sein Bruder lebte, soll einmal seine Nichte zu einem männlichen Interessenten gefahren haben. Zudem soll er seiner damals 13-jährigen Tochter auf dem Handy pornografische Videos geschickt haben. Er wurde am 20. Januar festgenommen, sitzt in U-Haft. Noch sind nicht alle bei ihm gefundenen technischen Geräte ausgewertet, die Ermittlungen liefen weiter, so Baumert. Unter anderem gehe es um die Frage, ob weitere jüngere Geschwister betroffen sein könnten.