Rohrbombe war nur Spaß: Bewährungsstrafe für Bastler

Gericht sieht keine Anzeichen für Attentatspläne.

Wuppertal. Er wollte doch nur „ein wenig Blödsinn machen“ — mit diesen Worten begründete ein 24-jähriger Wuppertaler am heutigen Montag vor dem Amtsgericht, warum er vor zwei Jahren mit einer selbst gebastelten Rohrbombe im Rucksack in eine Polizeikontrolle geradelt war.

Der damals 22-Jährige hatte nach eigenen Angaben Schwarzpulver aus alten China-Böllern in ein fast 40 Zentimeter langes Stahlrohr geschüttet und mit einer Zündschnur versehen. Diesen „Super-Böller“ wollte der Angeklagte später im Wald zünden — um zu sehen, „wie es richtig kracht“. Unterwegs war er durch Zufall von der Polizei angehalten worden — sein Fahrrad, mit dem er unweit des Polizeipräsidiums die Friedich-Engels-Allee befuhr, war nicht verkehrstüchtig.

Das Gericht glaubte dieser Schilderung des Angeklagten, wie am Montag ein Sprecher der WZ bestätigte: „Für einen politischen Hintergrund oder Attentatspläne gab es keinerlei Anhaltspunkte.“ Das bereits rechtskräftige Urteil lautete daher auf vier Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden — wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Mann damals eine verbotene, weil einer echten Pistole täuschend ähnlich nachgebildete Soft-Air-Waffe dabeihatte — angeblich, um damit in der Wohnung eines Freundes „rumzuballern“. Die Waffe wurde ebenso eingezogen wie ein Butterfly-Messer, das die Polizei in der Wohnung des Angeklagten gefunden hatte.