Wuppertal Rather Straße ist wieder befahrbar
Nicht nur die lange Bauzeit ärgerte die Anwohner.
Berghausen. „Nach 13 Monaten kann man sie endlich wieder befahren“, seufzt unter anderem Klaus Willeke-Konermann, seit auf der Rather Straße die Bagger verschwunden sind. „Das ist eine endlose Geschichte gewesen.“
Ihn nervte nicht nur die Behinderung durch die Bauarbeiten, auch der Dreck, der die Fassade seines zehn Jahre alten Hauses verschmutzt hat. Und das ist nur der Endpunkt einer Kette von Ärgernissen durch die Bebauung der Nordseite der Straße. Die Hausbesitzer auf der Südseite hatten bis dahin Klärgruben, teils erst wenige Jahre alt. Mit Bebauung der Nordseite waren sie gezwungen, ihre Grundstücke ans Kanalnetz anzuschließen, auf eigene Kosten.
Dazu kam der Wegfall eines Wanderwegs. Zur Überraschung der Anwohner wurde auch das Wegegrundstück verkauft, der neue Eigentümer verweigert nun die Überquerung seines Grundstücks.
Zuletzt machte die Straßenbaustelle Ärger. Sie wurde von einem der Bauträger gebaut, der auch eines der Häuser errichtet. Der beauftragte Subunternehmer tat sich aber schwer, zwischendurch legte die Stadt die Baustelle still. Nach Angaben der Anwohner stockten die Arbeiten immer wieder, weil die Straße als Lagerplatz für Baumaterial genutzt wurde.
Nun sind Straße und Bürgersteig fertig. Aber unter anderem bei Christoph Wotzka, einem der neuen Hausbesitzer, bleibt Frust. Denn der Straßenabschnitt vor seinem Haus liegt nun höher als im Plan festgelegt — die Abfahrt in seine Garage ist entsprechend steiler. Besucher seien schon mit dem Auto auf dem Bürgersteig aufgesetzt. Er ärgert sich umso mehr, da er sich bei Haus und Garage an die Vorgaben halten musste. „Das hört sich nach Kleinkran an, aber für uns ist das bitter“, klagt er. Und kritisiert, dass der Bauplan im Nachhinein geändert wurde.
Stefan Lederer vom Ressort Straßen und Verkehr der Stadt räumt ein, dass der Straßenbau „ein bisschen holprig“ war. Die Reihenfolge sei aber vorgegeben: Erst würden die Häuser gebaut, dann die Straße. „Der Erschließungsträger plant selbst, wann er fertig wird.“
Die veränderte Planung bei der Straßenhöhe hält er nicht für erheblich: „Dem Anlieger ist kein Schaden entstanden.“ Die falsche Messung sei nachvollziehbar: „Das war eine krumme und schiefe Straße.“ Eine Begradigung im Sinne des Anliegers hätte die Grundstücksbesitzer auf der anderen Straßenseite benachteiligt. kati