Kein Badehaus im Briller Viertel?
Bebauung durch die Hintertür soll verhindert werden.
Brill. Nachverdichtung mit Augenmaß wünscht sich das Ressort Bauen und Wohnen für das Briller Viertel und möchte mit Blick auf die derzeit vorbereitete Denkmalbereichssatzung künftige Bauvorhaben kritisch beleuchten. Aus dieser Perspektive ist auch der erneute Offenlegungsbeschluss des Bebauungsplans Am Schaffstal zu sehen, mit dem sich kürzlich die Bezirksvertretung (BV) Elberfeld-West beschäftigte.
Der Bebauungsplan war ursprünglich erstellt worden, um die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Gartengrundstück Katernberger Straße 100 zu ermöglichen. Anlass für die nun erfolgte erneute Offenlegung gab ein Badehaus, das als Nebenanlage genehmigt war, im Laufe der Bauzeit aber in seinen Dimensionen den Charakter einer Hauptanlage annahm. Genau dies — eine Art Nachverdichtung durch die Hintertür — möchte das Stadtressort unterbinden und erhielt dafür die Zustimmung der BV.
Während es weiterhin gestattet sein soll, im Gartenbereich untergeordnete Anlagen zu errichten, wird eine weitere Nachverdichtung als städtebauliche Fehlentwicklung gesehen. Eine wichtige Rolle spielt dabei, dass die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans nur mit Mühe oder gar nicht zu erschließen sind. Bedenken bestehen vor allem gegen den Bau von Stichstraßen von der Katernberger Straße aus, weil sie die Verkehrssituation deutlich verschärfen würden.