Tragischer Unfall Tod durch Süßigkeitenautomat: Eltern wollen Geld von Stadt Wuppertal
Wuppertal · Ihr anderthalbjähriger Sohn war 2008 in der Sporthalle Hesselnberg in Wuppertal unter einem umkippenden Apparat begraben worden.
Etwas mehr als elf Jahre ist der tragische Tod ihres Kindes her, jetzt fordern die Eltern Schadenersatz und Schmerzensgeld von der Stadt – insgesamt 17 000 Euro. Die Stadt habe ihre Pflicht zur Verkehrssicherung nicht erfüllt. Die Richter am Landgericht schlugen einen Vergleich vor.
Der Junge besuchte damals mit seinem Vater das Kinderturnen in der Sporthalle Hesselnberg. Im Eingangsbereich der Tribüne standen Automaten für Süßigkeiten und Getränke. Nach der Veranstaltung ging das Kind an den Süßigkeiten-Automaten, der dann umfiel und den kleinen Jungen in Anwesenheit des Vaters unter sich begrub. Das Kind starb trotz eines Notarzteinsatzes am gleichen Tag im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
Lange ermittelte die Staatsanwaltschaft, stellte zweimal die Ermittlungen ein, nahm sie nach Beschwerde der Eltern wieder auf. Erst 2012 fand ein Prozess statt. Wegen fahrlässiger Tötung angeklagt waren zwei Betreiber: der, der den Automaten ursprünglich aufgestellt hatte, und der, der ihn zuletzt betrieb. Nach acht Verhandlungstagen wurden sie freigesprochen. Es war zwar deutlich geworden, dass der Automat nicht mehr ordnungsgemäß stand – die Schrauben im Boden waren möglicherweise durch Vandalismus herausgerissen, der Apparat wohl durch Kanthölzer und möglicherweise ein Drahtseil abgesichert. Aber es sei nicht zu klären, wer dafür verantwortlich war.
Jetzt geht es in einem Zivilprozess um die Ansprüche der Eltern auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegenüber der Stadt. Die Eltern fordern 7000 Euro Beerdigungskosten und Verdienstausfall sowie jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld für Vater und Mutter.
Eltern taten sich schwer, einen weiteren Prozess anzustrengen
Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass die Eltern sich schwer getan haben, einen erneuten Prozess anzustrengen. Die Stadt habe zweimal eine Verzichtserklärung zur Verjährung unterschrieben. Jetzt allerdings wende sie ein, die Eltern hätten daraufhin nicht rechtzeitig reagiert. Deshalb, so der Vorsitzende, gelte es zunächst zu klären, ob inzwischen Verjährung eingetreten ist.
Danach sei die Frage der Verkehrssicherungspflicht zu prüfen. Der Vorsitzende Richter sagte, nach Ansicht der Kammer habe die Stadt eine Verkehrssicherungspflicht gehabt. Es sei dann die Frage, ob es Hinweise darauf gab, dass der Automat nicht mehr standfest war und die Stadt darauf hätte reagieren müssen. Darauf deuteten zum Beispiel die Kanthölzer und das Drahtseil – „erkennbar eine Bastellösung“ – hin. Die Eltern müssten der Stadt aber die Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht nachweisen. Das sei nach den vielen Jahren schwierig. Und es sei eine Frage, in welchem Ausmaß die Stadt zur Prüfung der Standfestigkeit verpflichtet war.
Wegen dieser Hürden und Risiken eines Prozesses für beide Seiten schlug das Gericht einen Vergleich vor: Die Eltern sollen etwa ein Viertel des von ihnen geforderten Betrags erhalten. Die Parteien haben jetzt fünf Wochen Zeit, über diesen Vergleichsvorschlag nachzudenken. Am 6. März will das Gericht verkünden, ob der Vergleich angenommen ist oder der Prozess weitergeht.