Wuppertal Versicherungsschäden: Was tun, wenn der Weihnachtsbaum brennt?
Wer für Schäden aufkommt, hängt von der eigenen Umsicht und dem Versicherungsschutz ab.
Wuppertal. Steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt Marlene Pfeiffer von der Verbraucherzentrale in Wuppertal.
Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden geradestehen. Doch auch Versicherte, die solche Policen im Ordner haben, sind nicht immer auf der sicheren Seite: „Werden beim Hantieren mit Kerzen und Knallern eigene Sachen beschädigt, zahlt der Versicherer möglicherweise nur einen Teil des Schadens. Wie viel das ist, hängt vom Grad der Mitschuld des Versicherten am Schadensfall ab“, so Marlene Pfeiffer.
Verbrauchertipp
Folgende Versicherungen helfen jedoch bei Schäden an Festtagen. Setzen die Flammen trotz aller Sorgfalt Tannenzweige in Brand und kommt es zu Schäden an Möbeln, Gardinen, Geräten und Teppichen, dann haftet die Hausratversicherung. Sie ersetzt sämtliche Verluste, die sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser entstanden sind. Steht das Haus in Flammen oder wird das Gebäude durch einen Brand beschädigt, ist dies ein Regulierungsfall für die Wohngebäudeversicherung.
Wer als Partygast Geschirr, Gläser oder Geschenke unabsichtlich demoliert oder im Garten ungeschickt mit Feuerwerkskörpern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Kinder unter sieben Jahren (bei Teilnahme am Straßenverkehr unter zehn Jahren) können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Stattdessen haften Eltern — und die sind, haben sie beim Zündeln des Nachwuchses mit Feuerwerkskörpern ihre Aufsichtspflicht verletzt, durch die Familien-Haftpflichtversicherung geschützt.
Böllerfans, die sich beim Abfackeln von Knallern und Raketen verletzen, werden die notwendigen Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet.
Für bleibende Schäden kommt jedoch nur eine zusätzliche private Unfallversicherung und bei Berufsunfähigkeit die Berufsunfähigkeitsversicherung auf.
Lässt sich ein Übeltäter im Trubel der Silvesternacht nicht mehr ermitteln, ist es wichtig, dass Geschädigte mit ihrem Gefährt richtig versichert sind. Wird ein Auto durch Brand und Explosion einer Rakete beschädigt, springt die Teilkaskoversicherung des Halters ein.
Verursachen glimmende Böller allerdings nur Seng- und Schmorschäden, zahlt die Versicherung nicht. Wenn der Wagen mutwillig ramponiert wurde, zum Beispiel, weil Böller auf dem Dach gezündet wurden, leistet allein die Vollkaskoversicherung Schadenersatz.