Voss-Brand: Zwei Urteile sind rechtskräftig

Die beiden Verurteilten sind weiter in Haft. Das Verfahren gegen den dritten Komplizen ist noch nicht terminiert.

Wuppertal. Im Februar dieses Jahres wurden ein 16-Jähriger und eine 17-Jährige zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren beziehungsweise drei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden im Oktober 2007 die Wäscherei Voss an der Rheinstraße und ein an der Steinbeck geparktes Spielmobil der Stadt angezündet haben. Verletzt wurde niemand, der Schaden beläuft sich jedoch auf 15 Millionen Euro.

Seit Mittwoch sind die beiden Urteil rechtskräftig. Die junge Frau zog während der nicht öffentlichen Verhandlung ihre Berufung zurück. Im Fall des 16-Jährigen verwarf das Gericht die Berufung der Staatsanwaltschaft. Die Strafmaße lassen eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr zu. Die beiden Verurteilten sitzen weiterhin in Haft.

Beim Prozess im Februar war auch ein 20-Jähriger verurteilt worden - zu vier Jahren Haft. Das Gericht sah in ihm den Drahtzieher der fatalen Brandstiftung und verurteilte den jungen Mann nicht wie die anderen beiden Angeklagten nach Jugend-, sondern nach Erwachsenenstrafrecht. Begründung: Der 20-Jährige sei zur Tatzeit bereits altersgemäß entwickelt und gereift gewesen. Auch er hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die entsprechende Verhandlung vor dem Landgericht ist noch nicht terminiert.

Wie berichtet, hatten alle drei Angeklagten im ersten Prozess Geständnisse abgelegt. Das Trio hatte sich im Sommer 2007 über eine Internet-Seite mit rechtsradikalen Inhalten kennengelernt. Politische Motive für die Brandstiftung wiesen alle drei von sich.