„Ich möchte eine saubere Sache machen“ Schumacher-Erpressung: Angeklagter hielt sich für „ehrlich“
Wuppertal · Der Hauptangeklagte im Prozess um die Erpressung der Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher war bei der Tat offenbar überzeugt, nur ein Geschäft zu machen.
So jedenfalls klang er bei seinen Anrufen, die gestern im Gericht vorgespielt wurden. Aufregung verursachte die Forderung eines Verteidigers, Corinna Schumacher, die Ehefrau von Michael Schumacher, als Zeugin zu laden. Und dass der Anwalt erneut erwähnte, dass eine Krankenschwester von Michael Schumacher den Vorwurf erhebe, auf dem Gelände der Familie Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein. Diese Frau ist vom Hauptangeklagten auch als Mittäterin belastet worden.
Angeklagt wegen versuchter schwerer Erpressung beziehungsweise Beihilfe dazu sind drei Männer. Der Hauptangeklagte (53) aus Wuppertal hat die Vorwürfe bereits eingeräumt. Er hatte bei der Familie angerufen und private Fotos von Michael Schumacher sowie Daten aus dessen Krankenakte angeboten – forderte dafür 15 Millionen Euro, sonst könnten die Bilder im Darknet veröffentlicht werden.
Dabei behauptete er: „Das ist keine Erpressung. Ich möchte eine saubere Sache machen.“ Die Person, von der er die Fotos habe, plane, 50 Millionen Euro zu fordern, er wolle nur 15 Millionen: „Ich bin ein Guter!“ Das Ganze solle vertraglich geregelt werden, er sei auch bereit, den Namen der Person zu nennen, die ihm die Fotos gegeben habe. Und er sei bereit, bei der Übergabe der zweiten Geld-Tranche persönlich zu kommen: „Ehrlicher kann man nicht sein.“
Die Polizei hat die Anrufe verfolgt, ihn und seinen Sohn, der ihn bei einem Gespräch gefilmt hatte, festgenommen. Da nannte er den dritten Angeklagten, einen 53-Jährigen aus Wülfrath, als Quelle der Bilder. Der Mann hat jahrelang bei der Familie Schumacher als Sicherheitsmann gearbeitet. Der Hauptangeklagte nannte zudem eine ehemalige Krankenschwester Schumachers: Von ihr hätten die Fotos ursprünglich gestammt.
Der Wülfrather hat die Vorwürfe bestritten: Er habe private Fotos im Auftrag von Corinna Schumacher digitalisiert. Fotos und Daten hätten sich in seinem Appartement befunden, als ihm gekündigt wurde. Als er seine Sachen abholte, seien diese bereits von anderen gepackt gewesen – und die Fotos verschwunden. Unter anderem zu diesem Auftrag wollte sein Anwalt Harald Benninghoven Corinna Schumacher hören. Die Aussagen der Managerin der Schumachers dazu reichten nicht. Das Gericht lehnte das ab.
Die Managerin wurde von Benninghoven auch auf die Vorwürfe der Krankenschwester angesprochen – was vom Anwalt der Familie beanstandet wurde. Wie Benninghoven auf dem Gerichtsflur erklärte, hatte seine Frage den Hintergrund, dass sich diese Frau ebenso wie sein Mandant ungerecht behandelt gefühlt haben könnte – und damit ebenso wie sein Mandant ein Motiv für die angeklagte Erpressung. Offenbar gebe es kein Interesse, diesen Aspekt aufzuklären.
Als nächster und bisher letzter Prozesstag ist der 12. Februar vorgesehen.