Erkrath/Mettmann Erkrather Brandstifter erhält zwei Jahren Jugendstrafe

Erkrath/Mettmann · Einer der beiden 17-Jährigen, die Brände an zwei Schulen und der Kita Lummerland gelegt haben sollen, wurde nun vor dem Jugendschöffengericht Mettmann verurteilt.

Die Feuerwehr musste Anfang Juni mit einem Großaufgebot die in Flammen stehende Grundschule Sandheide löschen. Die Gebäude waren vorsätzlich angezündet worden und brannten fast vollständig nieder.

Foto: dpa/Tim Oelbermann

Zwei 17-jährige Erkrather haben bereits gestanden, die Brände an zwei Schulen und der Kita Lummerland gelegt zu haben. Die Jugendlichen sollen außerdem für eine Brandserie an Autos und auch für die Steinwürfe auf Rheinbahnbusse verantwortlich sein. Einer der beiden wurde dafür nun zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten läuft noch vor dem Jugendschöffengericht des Mettmanner Amtsgerichts.

Die Brände in zwei Schulen und einer Kita hatten für großes Aufsehen gesorgt, mit den Folgen sind Politik und Verwaltung noch lange beschäftigt. Schnell stand fest, dass es sich um Brandstiftungen handelt. Wochen später gab die Kreispolizeibehörde einen Ermittlungserfolg bekannt: Zwei 17-jährige Erkrather hatten gestanden, die Brände in der Grundschule Sandheide, an der Carl-Fuhlrott-Hauptschule und an der Kindertagesstätte Lummerland gelegt zu haben.

Die beiden Jugendlichen waren der Polizei bereits bekannt: Gegen sie hatte schon Ende 2018 ein Haftbefehl vorgelegen, da sie für sechs Autobrände in Erkrath-Hochdahl und Hilden verantwortlich gewesen sein sollen. Zuvor sollen sie in den Autos vor allem Wertsachen gesucht und auch gefunden haben. Und nicht nur das: Gemeinsam sollen sie auch mit Steinen auf Busse der Rheinbahn geworfen haben. Einer der beiden Jugendlichen wurde dafür nun vom Amtsgericht Mettmann zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt. Das Verfahren gegen seinen Mittäter wurde abgetrennt, der Prozess läuft derzeit noch.

Die Steinwurfserie in Hochdahl hatte im vergangenen Herbst für Aufsehen gesorgt, meist blieb es bei Sachbeschädigungen an den Bussen. Auch in Hilden sollen die Jugendlichen mit Steinen auf einen Bus geworfen haben – unter anderem auf einen Bus der Linie 741, bei dem am 10. Oktober 2018 eine 51 Jahre alte Frau aus Hochdahl verletzt wurde. Ins Visier der Ermittler waren die beiden 17-Jährigen damals geraten, nachdem sie von Beamten in der Nähe eines Tatortes angetroffen worden waren.

Verfahren zu Brandstiftungen an Schulen und Kita stehen noch aus

Nur wenige Wochen später wurden die Jugendlichen nach einem Autobrand in der Gruitener Straße erneut von einer Streifenwagenbesatzung in Tatortnähe aufgegriffen, so dass sich damals in der Serie der Pkw-Brände der Verdacht gegen sie erhärtete. Kurz darauf waren die beiden Tatverdächtigen an ihrer Wohnanschrift festgenommen und von den Ermittlungsbeamten vernommen worden.

Unter dem Eindruck der polizeilichen Beweislage hatten sie die Taten zugegeben und angegeben, „aus Langeweile“ gehandelt zu haben. Am Folgetag hatte das Amtsgericht Wuppertal Haftbefehle gegen die Tatverdächtige erlassen, die jedoch auf Beschluss und gegen Auflagen noch am gleichen Tag außer Vollzug gesetzt worden waren. Den Jugendlichen war damals in Erwartung eines Strafverfahrens und im Hinblick auf das Jugendstrafrecht Haftverschonung zugebilligt worden – die sie offenbar gemeinsam genutzt haben, um weitere Brände in den Schulen und der Kita mit erheblich schwerwiegenderen Folgen zu legen.

Vom Amtsgericht ist zum allgemeinen Prozedere in derartigen Fällen zu hören, dass die Staatsanwaltschaft einen Ermittlungsrichter beauftrage und der wiederum über einen eventuelle Untersuchungshaft zu entscheiden habe. Dabei müsse geprüft werden, ob Haftgründe bestünden, die einer Haftverschonung entgegenstehen würden. Dazu gehöre unter anderem eine erhöhte Fluchtgefahr, von der jedoch bei im Elternhaus lebenden Jugendlichen ohne eigenes Einkommen nicht auszugehen sei. Auch ein regelmäßiger Schulbesuch soll den Jugendlichen zur Auflage gemacht worden sein.

Durch die Brandstiftungen in den Schulen und der Kindertagesstätte hatten sie gegen die Auflagen verstoßen, so dass der zuvor gegen sie verhängte Haftbefehl im Juli wieder in Vollzug gesetzt worden war. Bis die Prozesse wegen Brandstiftung bei den Autos und wegen der Steinwürfe auf Busse mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen sind, bleiben die Angeklagten in Untersuchungshaft.