Gasexplosion: Lebenslang für den Hausbesitzer

Fast elf Jahre nach der Katastrophe in einem Düsseldorfer Mietshaus verhängte das Gericht die Höchststrafe.

Duisburg/Düsseldorf. Nach der verheerenden Gasexplosion in einem Mietshaus an der Düsseldorfer Krahestraße 1997 mit sechs Toten ist gestern der ehemalige Hausbesitzer Heinz Nieder (48) wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In einem der längsten Mordprozesse der deutschen Rechtsgeschichte stellte das Landgericht Duisburg außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Die Mordmerkmale Heimtücke, gemeingefährliche Mittel und niedere Beweggründe seien erfüllt. "Er wollte die Mieter loswerden. Dabei hat er sogar ihren Tod in Kauf genommen", sagte der Richter. Wegen der langen Dauer des Verfahrens wird dem 48-Jährigen jedoch ein Strafrabatt von vier Jahren gewährt. Das heißt: Zusammen mit der mehr als achtjährigen Untersuchungshaft gelten bereits über zwölf Jahre als verbüßt. Wie lange Nieder ins Gefängnis muss, ist unklar. Wenn das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt, prüft die Strafvollstreckungskammer üblicherweise nach 20 Jahren, ob der Gefangene aus der Haft entlassen werden kann. Nieder hatte im Prozess behauptet, er habe die Bewohner lediglich mit einer kleinen Verpuffung erschrecken und zum Auszug bewegen wollen. Sein Komplize, Dachdecker Udo Schmitz, habe in der Nacht zum 24.Juli 1997 den Gashahn im Keller aufgedreht. Das Haus flog in die Luft, sechs Mieter starben, zwei konnten schwer verletzt geborgen werden. Der Vorsitzende Richter attestierte beiden Männern einer verwerfliche, menschenverachtende Gesinnung.

Schmitz war bereits 2001 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil gegen Nieder hatte der Bundesgerichtshof wegen Formfehlern zweimal aufgehoben und zurückverwiesen. Auch diesmal hat der Ex-Hausbesitzer wieder die Möglichkeit, Revision einzulegen.