Analyse: Bundeswehr soll auch im Innern eingreifen
Der Einsatz darf aber nach Willen der Großen Koalition nur im Ausnahmefall angeordnet werden.
Berlin. Der Fall ist kompliziert, die Verantwortung groß und der Streit währt schon Jahre. Soll die Bundeswehr zur Abwehr von Terrorangriffen im Inland eingesetzt werden dürfen? Nun hat die Große Koalition ein Jahr vor der Bundestagswahl den Streit doch noch beigelegt. Dabei haben CDU, CSU und SPD in vielen Bereichen der Inneren Sicherheit konträre Standpunkte.
Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält nichts von den Vorstellungen, die Bundeswehr generell im Inneren einzusetzen. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte eine eigene Verfassungsnorm schaffen, die zwischen Verteidigungsfall und polizeilicher Gefahrenabwehr liegt. Diesen Weg wollte die SPD nicht mitgehen und war allenfalls bereit, den Amtshilfe-Artikel 35 zu ändern, wonach die Bundeswehr bei Katastrophen helfen darf.
Die Koalition stand unter einem gewissen Erfolgsdruck. Schäuble übernahm mit dem Luftsicherheitsgesetz eine Hinterlassenschaft seines SPD-Vorgängers Otto Schily. Den heikelsten Passus des Gesetzes, den Abschuss eines von Terroristen entführten Flugzeugs, hatte das Bundesverfassungsgericht 2006 kassiert. Seither sucht die Koalition nach einer neuen Regelung.
Man müsse, beharrt das Innenministerium, Rechtssicherheit schaffen für Menschen, die in Notfällen eine sehr schwere Entscheidung zu treffen haben. Mit der nun vorgeschlagenen Ergänzung des Artikels 35 sieht es so aus, als wenn die SPD sich mit ihren Vorstellungen durchgesetzt hat. Oder doch nicht?
In der Begründung heißt es in Anlehnung an das Karlsruher Urteil, dass in besonders gelagerten Fällen auch die Täter getötet werden können. Dies beträfe ein nur von Terroristen besetztes Flugzeug. Aber, so heißt es dort auch, es seien Fallkonstellationen denkbar, die auch Dritte betreffen können. Das wären die unschuldigen Passagiere eines gekaperten und vom Abschuss bedrohten Flugzeugs.