Gericht bringt das Glücksspiel-Monopol ins Wanken
Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof kippt die Regelung. Private Anbieter drängen nun auf die Öffnung des Marktes.
Luxemburg. Das staatliche Monopol auf Lotterien und Sportwetten in Deutschland wackelt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch überraschend, dass die Regelung "nicht mehr gerechtfertigt" sei. Er bringt damit die Bundesländer und ihre Lottogesellschaften (Lotto, Glücksspirale, Oddset) unter Druck. Denn die Länder müssen nun den Glücksspiel-Staatsvertrag ändern und dabei überlegen, ob sie am Monopol festhalten.
Laut EuGH sind Wettmonopole zwar grundsätzlich zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt, sondern durch Werbung unterlaufen.
Die privaten Betreiber sehen durch das Urteil ihr Argument bestätigt, dass sich durch das Monopol die Spielsucht nicht wirkungsvoll bekämpfen lasse. Sie drängen bereits seit langem auf den deutschen Markt und machten bereits Werbung beispielsweise auf Fußballtrikots - was allerdings verboten wurde.
Die Lotteriegesellschaften indes unterstreichen, dass die Richter Monopole nicht generell verboten haben. Das Gericht verlange nur, dass Einschränkungen des Wettbewerbs in der Praxis den Zielen entsprechen müssen, mit denen das Monopol gerechtfertigt wird - also dem Kampf gegen die Spielsucht.
Allein in NRW fließen laut Finanzministerium pro Jahr 750 Millionen Euro aus Lotteriesteuer und Konzessionsabgaben in den Haushalt. 70Millionen Euro davon kommen karitativen Einrichtungen zugute.