Gerichtsurteil: Keine Boni für erfolglose Banker
Die Commerzbank darf Prämien kürzen.
Frankfurt. Die Commerzbank muss keine Boni für Misserfolge zahlen. Frühere Investmentbanker der Dresdner Bank sind vor Gericht mit ihren Forderungen nach höheren Bonuszahlungen gescheitert.
Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Klage von 13 zum Teil ausgeschiedenen Bankern auf bis zu 90 Prozent höhere Zahlungen zurück. Die Klage richtete sich gegen die Commerzbank, zu der die Dresdner gehört. Die Forderungen beliefen sich auf 30 000 bis zu 450 000 Euro.
Die Commerzbank hatte alle Leistungszahlungen der Investmentsparte für 2008 nachträglich um bis zu 90 Prozent gekürzt. Commerzbank-Chef Martin Blessing sah die Dresdner Investmentbanker als Hauptverantwortliche für das katastrophale Geschäftsergebnis. Die inzwischen vom Staat unterstützte Bank musste sechs Milliarden Euro Verlust ausweisen.
Die Kläger hatten sich auf ein Schreiben berufen, in dem die Bank im November 2009 satte Bonuszahlungen für 2008 in Aussicht gestellt hatte. Das Gericht entschied jedoch, dass die Commerzbank nicht an die alten Zusagen gebunden war. Den Klägern stünden zwar aufgrund ihrer Arbeitsverträge grundsätzlich Bonuszahlungen zu. Diese Ansprüche seien aber durch die im März geleisteten Zahlungen erfüllt.