Gleicher Mindestunterhalt für Trennungskinder in Ost und West
Trennungskinder haben künftig in Ost- und Westdeutschland Anspruch auf den gleichen Mindestunterhalt. Außerdem steigen die Sätze um durchschnittlich zwei Euro im Monat.
Düsseldorf. Das gab das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag bei der Vorstellung der neuen „Düsseldorfer Tabelle“ bekannt, die vom 1. Januar 2008 an gilt.
Sie ist die bundesweit geltende Richtschnur für die Unterhaltssätze und musste wegen des reformierten Unterhaltsrechts völlig überarbeitet werden. Dadurch entfällt auch die „Berliner Tabelle“, die bislang für die unteren Einkommensgruppen in den neuen Bundesländern galt. In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil.
Die Monatssätze für Trennungskinder steigen um durchschnittlich etwa zwei Euro. Weil die Zahl der Einkommensgruppen von 13 auf 10 gesenkt wurde, kann der Betrag in einigen Fällen allerdings auch geringer ausfallen. Besonders Kinder mit Eltern in den oberen Einkommensgruppen könnten künftig ein paar Euro weniger erhalten, wenn diese in eine andere Einkommensklasse rutschen. Da die Kinder und ihr Existenzminimum künftig Vorrang haben, können geschiedene Ehepartner nun leer ausgehen, wenn der Mindest-Eigenbehalt für den verdienenden Ex-Partner erreicht ist.
Dies habe der Gesetzgeber so gewollt. „Das kann in vielen Fällen dazu führen, dass die Ehegatten gar keinen Unterhalt mehr bekommen und das Geld vollständig an die Kinder geht“, sagte der Familienrichter Jürgen Soyka. Auf der anderen Seite soll die neue Tabelle einfacher zu handhaben sein. Die Unterhaltstabelle ist in 400-Euro-Einkommensschritte gegliedert. Das Kindergeld wird bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz angerechnet.
Unterhaltspflichtige Eltern mit maximal 1500 Euro Nettoeinkommen müssen für ein bis fünf Jahre altes Kind künftig monatlich 202 Euro zahlen. Bei mehr als 4700 Euro Nettoeinkommen sind es 370 Euro. Bei einem volljährigen Kind sind es in der untersten Einkommensklasse 254 Euro, in der höchsten 499 Euro. Ab 5101 Euro Monatseinkommen wird individuell entschieden.
Die Familienrichter betonten, dass der Kindesunterhalt künftig stärker vom Existenzminimum-Bericht der Bundesregierung abhängig sein wird. Bislang hatte sich der Mindestunterhalt vor allem an den Nettolöhnen orientiert. Dies hatte im Juli erstmals dazu geführt, dass minderjährigen Kindern weniger Unterhalt zustand. Die Mindestsätze sanken um etwa ein Prozent, was von Sozialverbänden scharf kritisiert worden war.
Die Richtsätze in der Düsseldorfer Tabelle werden in der Regel alle zwei Jahre neu berechnet. Die Tabelle wird in Abstimmung aller deutschen Oberlandesgerichte und des deutschen Familiengerichtstages erstellt.
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