Und wenn das Gericht zudem noch bestätigt, dass das damalige Urteil des Landgerichtes Nürnberg „Sorgfaltsmängel“ enthält.
Wie soll der Bürger weiter an Justitia glauben, wenn diese bei eindeutigen Fehlern keinen Wiederaufnahmeantrag zulässt? Schließlich geht es vor Gericht um menschliche Schicksale.
Bei Gustl Mollath geht es um nicht weniger als seine Freiheit und die Chance, sein altes Leben zurückzugewinnen. Diese Möglichkeit darf ihm das Gericht nicht verwehren.