Karlsruhe und Hartz IV – Ein Sieg mit ungewissen Folgen
Wie sich das Urteil im Einzelnen auswirkt, ist noch unklar. Die Politik muss die Regelsätze nachvollziehbar festlegen.
Karlsruhe. Sieger sehen anders aus: Nach jahrelangem Kampf hat Hartz-IV-Empfänger Thomas Kallay aus Hessen zwar vor dem höchsten deutschen Gericht recht bekommen. Die Hartz-IV-Regelsätze sind ungerecht und müssen neu berechnet werden. Dennoch kommentiert Kallay das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückhaltend.
"Es besteht kein Grund zur Freude", sagt der Hauptkläger. Im Rückblick sei vor allem erschreckend, "was die Hartz-IV-Sätze im Leben von Menschen alles angerichtet und wie viel Leid und Armut sie den Betroffenen gebracht haben". Für die Zukunft bleibt offen, ob Kallays Sieg vor Gericht sich auch in Cent und Euro für die Betroffenen niederschlägt. Das Urteil sagt dazu nichts.
Wer von den Karlsruher Richtern eine konkrete Berechnung erwartet hatte, wie viel Geld für ein "menschenwürdiges Existenzminimum" nötig ist, wurde enttäuscht. Derartige Erwägungen stünden dem Gericht nicht zu, betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Umso härter fielen jedoch die Worte des Gerichts zu der noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Berechnungsbasis aus: Die Kalkulation sei nicht transparent und orientiere sich nicht genug an der Realität. Die Berechnung der Kinder-Sätze beruhe auf keiner "vertretbaren Methode zur Bestimmung des Existenzminimums", so Papier.
Bei Kindern seien deren spezielle Bedürfnisse nicht genügend berücksichtigt worden, betonte das Gericht. "Obwohl schon Alltagserfahrungen auf einen besonderen kinder- und altersspezifischen Bedarf hindeuten", so die Richter. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen", monierten sie.
Unverständlich auch, warum bei der Ermittlung der Sätze wichtige Bereiche wie Bildung und "außerschulischer Unterricht in Sport und musischen Fächern" völlig unberücksichtigt blieben. Auch bei den Erwachsenen habe sich der Gesetzgeber nicht einmal bemüht, die für ein menschenwürdiges Existenzminimum notwendigen Bereiche zu ermitteln.
Ein menschenwürdiges Leben, so die Richter, ist mehr als die nur physische Existenz. Vielmehr beinhalte es auch ein Mindestmaß an Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben. "Der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen", betonte Papier.
Schon bis zum 31. Dezember muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Gelingt dies nicht, muss rückwirkend zum 1. Januar 2011 gezahlt werden. Damit muss bei einer der größten Sozialreformen der Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Dabei ist zwar weder der Regelsatz für Erwachsene (derzeit 359 Euro) noch der Kinder-Regelsatz aus Sicht der Richter "als evident unzureichend anzusehen". Für die Methode gab es jedoch vernichtende Kritik.
Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Voraussetzung: Es wird laufend etwas gebraucht, das nicht durch Einsparungen oder Unterstützung Dritter finanziert werden kann. Das können zum Beispiel Behandlungskosten für Neurodermitis sein, die nicht von der Kasse bezahlt werden.