Falscher Respekt
Jurist Kusch wusste sehr gut, was er tun muss, um nicht bestraft zu werden. Vor allem: rechtzeitig die Sterbewillige allein zu lassen, um nicht wegen Tötung durch Unterlassen angeklagt zu werden.
Die Beihilfe zum Suizid ist nun mal straflos. Doch dieser Gedanke passt eigentlich nur auf die Fälle, in denen nahe Angehörige oder Freunde Todkranker Hilfestellung bei der Erfüllung des Todeswunsches geben. Nicht auf selbsternannte "Erlöser", die das Geschäft mit dem Tod kommerzialisieren. Doch noch gibt es kein Gesetz, das sie bremsen könnte. Statt sich und seine Organisation zu profilieren, hätte Kusch ein Leben retten können. Gespräche hätten vielleicht ihre einzige Krankheit - die Angst vor dem Pflegeheim - heilen können. Doch Kusch war der Respekt vor ihrem Willen wichtiger als der Respekt vor ihrem Leben.