Jetzt soll die Kneipe rauchfrei sein
In NRW sind jetzt Zigaretten in allen Gaststätten, Discos oder Eisdielen tabu. Aber: Kontrollen gibt es nicht.
Düsseldorf. Der NRW-Landtag hat im vergangenen Dezember ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern verabschiedet. Hier die zentralen Punkte:
Seit dem 1. Januar darf in allen öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden. Das Verbot gilt für Behörden, Gerichte, Schulen, Universitäten, Flughäfen, Theater, Museen und Sporthallen. Während in den Behörden und Gerichten Raucherräume eingerichtet werden dürfen, ist das an den Schulen nicht erlaubt. Orte mit Rauchverbot müssen deutlich gekennzeichnet werden.
Das Rauchverbot in Gaststätten gilt von heute, 1. Juli, unabhängig von Betriebsart und Größe. Glimmstängel sind also in Kneipen, Restaurants, Diskotheken, Eisdielen und Imbiss-Stuben tabu. Nur in abgetrennten Raucherzimmern, die aber nur den kleineren Teil der gesamten Betriebsfläche in Anspruch nehmen dürfen, kann weiter gequalmt werden. Die Gastronomie befürchtet dadurch das Aus für viele Ein-Raum-Eckkneipen. Bei einer geschlossenen Gesellschaft kann das Rauchverbot in der Gaststätte vorübergehend aufgehoben werden. Für Biergärten und Festzelte gilt kein Rauchverbot.
Eine im Gesetz verankerte "Innovationsklausel" lässt Ausnahmen vom Rauchverbot zu, wenn technische Lösungen für saubere Luft sorgen. Derzeit gebe es aber keine Entlüftungsanlagen, die Nichtraucher gleichermaßen vor Tabak-Qualm schützen wie ein Rauchverbot, hat das Gesundheitsministerium klargestellt. Deshalb zieht die Klausel bis auf weiteres nicht.
In Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt das Rauchverbot ebenfalls. Ausnahmen dürfen in den Kliniken aber für Todkranke auf Palliativstationen und Patienten in psychiatrischer Behandlung gemacht werden. In Pflegeheimen und Heimen für Behinderte und für Wohnungslose dürfen Raucherräume eingerichtet werden.
Regelmäßige staatliche Kontrollen des Rauchverbots sind nicht vorgesehen. Die Behörden sollen in der Regel nur nach Beschwerden tätig werden. Für die Einhaltung des Rauchverbots sind die Wirte und Behördenleiter verantwortlich. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten gewertet und können mit Geldbuße von maximal 1000Euro bestraft werden.