Justiz: Richter wirft Ministerin Willkür vor
Chef des NRW-Verfassungsgerichts: Müller-Piepenkötter will unqualifiziertem Juristen einen Top-Job geben.
Düsseldorf. In einer einmaligen Art und Weise attackiert der höchste Richter des Landes Nordrhein-Westfalen die Landesjustizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU). Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Michael Bertrams, wirft der Ministerin Willkür im Amt vor und beschwert sich darüber in einem Brief an den Petitionsausschuss des Landtags. Ein solches Vorgehen hat es noch nicht gegeben.
"Ich beanstande eine willkürliche Amtsführung von Frau Justizministerin Müller-Piepenkötter im Zusammenhang mit der im Mai 2010 anstehenden Wahl von Richtern für das Bundesverwaltungsgericht", schreibt Bertrams an den Ausschuss. Noch kein anderer Richter hat bisher den Weg beschritten, sich so an den Landtag zu wenden.
In dem Brief vom 16.März, der unserer Zeitung vorliegt, verweist Bertrams auf einen Schriftwechsel mit Müller-Piepenkötter von Anfang Februar, in dem er die Personalentscheidung als "Akt der Willkür" der Ministerin kennzeichnet. In ihrer Antwort vom 4. Februar habe die Ministerin eine sachliche Antwort mit dem Hinweis auf eine "beleidigende Tonlage" verweigert. "Wir haben immer gedacht, der Petitionsausschuss sei ein Instrument für Bürger", lautete der Kommentar im Regierungslager.
Nach Informationen aus dem Ministerium kann NRW in diesem Jahr zwei Vorschläge für Neubesetzungen beim Bundesverwaltungsgericht machen. Müller-Piepenkötter will eine der beiden Stellen einem Richter ohne obergerichtliche Erfahrung geben. Aber auf dieser Erfahrung besteht Bertrams. Als Präsident des Landesverfassungsgerichtshofs muss die Ministerin seine Bewertung einholen, ist an diese aber nicht gebunden. Es werde ausschließlich nach Leistung entschieden, so ein Ministeriumssprecher.
Bertrams gilt als höchst selbstbewusster Jurist. Vor zwei Jahren hat er bereits eine Personalentscheidung der Ministerin öffentlich kritisiert. Auch mit Rot-Grün hat er sich früher häufig angelegt.