Landtag lehnt Rechtsanspruch auf kostenloses Schulessen ab
Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Forderung der Grünen nach einem Rechtsanspruch auf eine kostenlose Schulmahlzeit für Kinder aus einkommensschwachen Familien abgelehnt.
Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische Landtag hat die Forderung der Grünen nach einem Rechtsanspruch auf eine kostenlose Schulmahlzeit für Kinder aus einkommensschwachen Familien abgelehnt.
Mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition verwarf das Parlament am Donnerstag in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der Grünen. Ein Rechtsanspruch sei nicht bedarfsgerecht und nicht zu finanzieren, sagte Schulministerin Barbara Sommer (CDU).
Die Grünen hatte die Kosten eines Rechtsanspruchs auf ein Mittagessen auf 148 Millionen Euro beziffert. Das Land sollte dieses Geld zur Verfügung stellen. Nach ihrem Vorschlag sollen Kinder aus Familien, die staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt bekommen, keinen Eigenanteil für das Mittagessen bezahlen müssen.
Sommer sagte, kein Kind dürfe aus finanziellen Gründen von der Teilnahme am Mittagessen in der Schule ausgeschlossen werden. Das Geld dürfe aber nicht mit der Gießkanne verteilt werden. Deshalb habe die Landesregierung den Fonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" eingerichtet.
Dafür werde es im kommenden Jahr 15 Millionen Euro geben. Der Fonds solle so lange bestehenbleiben, bis es eine bundeseinheitliche Lösung gebe. Beim Bildungsgipfel von Bund und Ländern hatte es am Mittwoch in Dresden keine Einigung zur Finanzierung des Schulessens gegeben.