Der Fall des Justizministers Limbach Manipulation in Staatskanzlei?
DÜSSELDORF · SPD und FDP erwirken für heute eine „Aktuelle Stunde“ im Landtag
Die Opposition im NRW-Landtag lässt im umstrittenen Fall des NRW-Justizministers Benjamin Limbach (Grüne) nicht locker. SPD- und FDP-Fraktion haben nun für diesen Freitagmorgen erfolgreich eine Aktuelle Stunde im Landtagsplenum erwirkt.
Der neue Vorwurf: Nicht nur Limbach soll bei der Besetzung eines Spitzenpostens der NRW-Justiz ungerechtfertigerweise direkt Einfluss genommen haben, sondern womöglich auch Europaminister Nathanael Liminski (CDU), in diesem Fall als Chef der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei. Bei der Stellenbesetzung geht es um das Amt der Präsidentin am Oberverwaltungsgericht in Münster.
„Reicht der Vorwurf der Manipulation und der politischen Einflussnahme bis in die Staatskanzlei?!“ - so überschreiben SPD und FDP ihren Antrag. Dem wurde am Donnerstag stattgegeben, weil sich aus einer „Fragestunde“ im Landtag mit Nathanael Liminski offenbar anspruchsgerecht neue Fragen ergeben hätten, „an deren Beantwortung ein allgemeines und aktuelles Interesse besteht“.
Liminski hatte in dieser Fragestunde mitgeteilt, dass zwei der Bewerber um das Präsidentenamt sich im Laufe des Auswahlverfahrens auch bei ihm gemeldet hätten. Darunter jene Ex-Kollegin von Limbach, die dieser danach für das Amt vorschlug. Einen anderen Mitbewerber habe Liminski auf dessen Wunsch persönlich getroffen. Die entsprechenden Bewerber, so gab Liminski auf Nachfrage weiter an, hätten „in diesen Gesprächen offenbar für sich werben wollen“. SPD- und FDP-Fraktion sehen darin eine „völlig neue Wendung“. Denn daraus lasse sich schließen, dass die Bewerber des Verfahrens nicht davon ausgingen, einer Bestenauslese zu unterliegen, sondern für ihr Ziel um politische Einflussnahme buhlen zu müssen. „Somit besteht unweigerlich der Verdacht, dass die manipulative Einflussnahme in dem Verfahren um die OVG-Präsidentschaft nicht nur seitens des Justizministers Limbach, sondern darüber hinaus auch von der Staatskanzlei betrieben worden sein könnte“, heißt es in dem Antrag.
Limbach hatte zuletzt betont, Gespräche mit Bewerbern für höchste Richterämter seien in der Justiz „ein absolut normaler Vorgang“. Allerdings hatten die Verwaltungsgerichte Münster und Düsseldorf das Besetzungsverfahren in erster Instanz für rechtswidrig erklärt; eine endgültige Entscheidung wird im Dezember vom OVG Münster erwartet.