Die Erhöhung des Sondervermögens zur Abdeckung von Risiken bei der WestLB um 1,3 Milliarden Euro sei zwingend. „Das dient der Beruhigung der Finanzmärkte“, so Walter-Borjans. Der Präsident des Verfassunsgerichts, Michael Bertrams, stellte in der Verhandlung bohrende Fragen, ob die ursprünglich geplante Neuverschuldung von 8,4 Milliarden Euro notwendig war.
In Münster wird eine Klage von CDU und FDP verhandelt, die die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragsetats bestreiten. Das Urteil ist für den 15. März angekündigt.