NRW Polizeigesetz: FDP will noch mal reden

Düsseldorf. Nach der Expertenanhörung im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags zum geplanten NRW-Polizeigesetz geht die FDP auf die Kritiker an dem Gesetzentwurf zu.

Foto: Lepke, Sergej (SL)

Fraktionschef Christof Rasche sagte gegenüber der Westdeutschen Zeitung: „Ich habe die Anhörung mit Interesse verfolgt und grundsätzliche Unterstützung für den Gesetzentwurf wahrgenommen, aber einige Argumente der Sachverständigen und Gespräche haben mich auch nachdenklich gemacht.“ Man werde die Anhörung in Ruhe auswerten und dann noch mal über einige Punkte mit dem Koalitionspartner CDU sprechen.

Dabei gehe es aus seiner Sicht um folgende Punkte: um die Dauer des Unterbindungsgewahrsams, die genaue Ausgestaltung der Quellen-TKÜ, den Unterschied zwischen „drohender Gefahr“ und „drohender terroristischer Gefahr“ und über das Tempo des Verfahrens. Grundsätzlich steht Rasche jedoch zu den mit dem mit dem Gesetzesvorhaben verfolgten Zielen.

Auf die Frage, warum die Bürgerrechtspartei FDP die weitergehenden Befugnisse der Polizei mittrage, darunter auch den neuen Begriff der drohenden Gefahr, antwortete der Fraktionschef: „ Die Sicherheitslage hat sich verändert, die Terrorgefahr hat sich erhöht. Die FDP nimmt solche veränderten Rahmenbedingungen ernst. Freiheit und Sicherheit hängen untrennbar zusammen — sie müssen in der richtigen Balance stehen.“